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Alternativer Investmentfonds oder Vermögensanlage? Warum oder?

Solvium-Geschäftsführer André Wreth

Solvium Capital ist als Anbieter von Finanzprodukten seit rund zehn Jahren mit Direktinvestments in Container und Wechselkoffer erfolgreich. Seit 2019 konzipiert das Hamburger Unternehmen Vermögensanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen. 2021 wird das Jahr, in dem Solvium erstmalig seinen Kunden die Beteiligung an einem Alternativen Investmentfonds ermöglicht.

Herr Wreth, warum bietet Solvium Capital Namensschuldverschreibungen an?

André Wreth: „Wir hatten vorher eine Reihe von Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments angeboten und waren mit der Nachfrage auch recht zufrieden. Aber wir fanden, dass diese Strukturierung uns und auch die Anleger bei einer Platzierungszeit von nur einem Jahr und sich ständig ändernden Märkten in ein enges Korsett zwängt, das den Aspekt Sicherheit so hochhält, dass die Chancen – auch auf eine attraktive Rendite – zwangsweise begrenzt sind. Wir waren uns sicher, mit einem aktiven Management die Renditechancen im Sinne unserer Anleger erhöhen zu können, ohne bei der Sicherheit Abstriche machen zu müssen. Das geht im Bereich der Vermögensanlagen aber nur mit einer Namensschuldverschreibung.

Also kommt es doch auf die Verpackung an?

André Wreth: „Eine Verpackung ist immer nur ein Mittel, um bestimmte Ziele zu erreichen. In erster Linie geht es um die Rentabilität bzw. ein Rendite-Risiko-Profil und die Geeignetheit der Assets. Natürlich ist auch ein funktionierendes und erfolgreiches Asset-Management wichtig. Frühestens dann lohnt die Diskussion, welche Verpackung die geeignete ist.“   

Warum macht Solvium sich mit dem Alternativen Investmentfonds selbst Konkurrenz?

André Wreth: „Zu unseren Zielen gehört natürlich auch, neue Vertriebspartner zu erreichen. Es gibt demnächst zwei Produkte für verschiedene Vermittlungsbereiche – § 34 f Teil 2 und 3 der Gewerbeordnung. Vertriebspartner und Anleger entscheiden manchmal nach der Verpackung, nach der Strukturierung des Angebots. Es gibt Vermittler mit der Genehmigung nach § 34 f3, die sich entschlossen haben, ihren Kunden nur Alternative Investmentfonds anzubieten. Bei denen fielen wir früher durchs Raster, obwohl sie unseren Markt bzw. die Assetklasse Logistikequipment durchaus attraktiv finden. Dann gibt es auch Berater mit der Genehmigung nach § 34 f2, die zwar Investmentfonds vertreiben dürfen, aber weder Nachrangdarlehen noch Namensschuldverschreibungen, die bisher also ihren Kunden unsere Produkte gar nicht anbieten konnten.

Wir glauben nicht, dass es die ideale Produktverpackung per se gibt. Es gibt Anleger und Vermittler, die Direktinvestments bevorzugen, die Zinsprodukte bevorzugen oder auch jene, die besondere Vorteile im Rahmen eines Alternativen Investmentfonds sehen. Letztendlich entscheiden Vermittler und Kunden, über welchen Weg sie sich an dem Erfolg der weltweiten Logistik beteiligen möchten. So oder so: Solvium bietet die Lösungen.“

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