Eiszeit in Deutschland: Ein Wasserschaden schlägt im Schnitt mit 20.000 Euro zu Buche

Vereister Wasserhahn mit Schnee
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Aktuell liegen die Temperatung im zweistelligen Minusbereich. Dann können Wasserleitungen einfrieren und platzen. Die daraus resultierenden Schäden gehen in die Millionen, wie aktuelle GDV-Zahlen zeigen. Doch schon mit einfachen Mitteln lassen sich Schäden vermeiden.

Die deutschlandweit eisigen Temperaturen machen den Versicherungen wegen der befürchteten Häufung von Frostschäden Sorgen. Nach einer Studie der Allianz sowie anderer Gesellschaften schlägt ein Wasserschaden in einem deutschen Unternehmen im Schnitt mit 20.000 Euro zu Buche.

Frost und Kälte sorgen jedes Jahr in Deutschland für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen. Die dadurch verursachten Kosten liegen zwischen 120 und 150 Millionen Euro, wie aus Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht.

Viele Geschäfte stehen durch den Lockdown leer

In diesem Jahr kommen jedoch zwei Faktoren hinzu: In dem vom Lockdown betroffenen Branchen stehen viele Büros, Hotels, Gaststätten oder Friseursalons leer. Außerdem hat es seit Jahren keine vergleichbare Kältewelle in Deutschland mehr gegeben, der vergangene Winter 2019/20 war ausgesprochen mild.

„Tatsächlich liegen die letzten Frostperioden 2009/2010 und 2012 schon einige Jahre zurück“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Da kann es durchaus passieren, dass Hausbesitzer dieses Risiko etwas aus dem Blick verlieren.

Frost ist damit für drei bis vier Prozent der jährlich 1,1 Millionen Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Gemessen am gesamten Schadenaufwand von drei Milliarden Euro liegt der Anteil bei rund fünf Prozent.

So lassen sich Frostschäden verhindern

Dabei lassen sich Frostschäden und ihre Folgen schon mit einfachen Mitteln vermeiden. Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.

Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.

Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten unbedingt auch die Kellerfenster geprüft werden!

Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

So sind Frostschäden an Wasserleitungen versichert

Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohe entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.

Die Hausratversicherung sichert dagegen den kompletten Hausrat, beispielsweise Teppiche, Möbel, Lampen, Kleidung oder Elektrogeräte, gegen Leitungswasserschäden ab. (dpa-AFX/GDV)

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