„Im Detail deutliche Unterschiede zwischen Leistungsversprechen und Interpretationsmöglichkeiten“

Foto: Assekurata
Arndt von Eicken ist Managing Analyst bei der Kölner Rating-Agentur Assekurata

Eine BU ist nicht immer die optimale Versicherung. Im Hinblick auf alternative Absicherungslösungen zur BU-Versicherung zeigt sich der Markt mittlerweile kreativ und dynamisch. Das Potenzial steigt. Aber auch bei den Rating-Anbietern in dem Segment gibt es Bewegung. Aktuell arbeitet die Kölner Ratingagentur Assekurata an einem neuen Bewertungs-Ansatz für Grundfähigkeitsversicherungen. Cash. sprach mit Managing Analyst Arndt von Eicken über den Markt, die Produkte und das neue Rating.

Eine BU-Versicherung gilt als das Maß aller Dinge. Gerade handwerkliche oder risikobehaftete Berufe stehen vor Hürden – Zuschläge, Ausschlüsse sowie die Gefahr der Ablehnung bei der Leistungsprüfung. Welche Alternativen sehen Sie?

von Eicken: Andere Produkte zielen schwerpunktmäßig auf die Invaliditätsabsicherung, schwere Krankheiten oder auf Fähigkeiten ab. Letztere sind als Grundfähigkeitsversicherungen bekannt.

Die nächsttiefere Stufe unterhalb der BU ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Es muss aber auf einige Features der BU verzichtet werden. Es dauert aufgrund der Produktrestriktionen auch länger, um Leistungen zu erhalten, da die Hürden einer Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit deutlich höher sind.

Können die genannten Produkte Alternativen zur BU sein? Wo liegen die Vor- wo die Nachteile?

von Eicken: Bei der Grundfähigkeitsversicherung handelt es sich um ein Produkt, welches komplementären Charakter hat. Es ergänzt bestehende Absicherungskonzepte oder steht als „Freizeitversicherung“ alleine. So passt die Kombination aus Unfallversicherung und Grundfähigkeitsversicherung gut zueinander.

Die eine sichert die Invalidität ab, die andere gewisse Fähigkeiten. Sollte der Grad einer Invalidität nicht ausreichend für eine Leistung sein, so kann zum Beispiel der eingeschränkte Handgebrauch zu einer Leistung führen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Kunde in gar keinem Beruf mehr tätig sein kann, also zu 100 Prozent invalide ist. Auch hier kann eine Grundfähigkeitsversicherung die Absicherung zweckmäßig ergänzen. Multi-Risk-Produkte sind der Grundfähigkeitsversicherung sehr ähnlich.

Der Verlust einer Grundfähigkeit in der Multi-Risk-Deckung muss allerdings gravierender sein. Die Definition einer Organschädigung ist in der Regel restriktiv festgelegt. Der Vermittler steht hier vor der Herausforderung erklären zu müssen, was zum Beispiel eine Ejektionfraktion des Herzens von kleiner 30 Prozent bedeutet.

Das Leistungsversprechen der Dread-Disease-Versicherung ist an den Eintritt einer versicherten schweren Krankheit wie einem Krebsleiden, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall gekoppelt. Hier gibt es erhebliche erklärungsbedürftige Unterschiede zwischen den Produkten am Markt.

Wie groß sind die Leistungsunterschiede der im Markt angebotenen Produkte?

von Eicken: Die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten und die Unterschiedlichkeit an Definitionen bringen eine hohe Komplexität mit sich. Betrachtet man die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genannten Leistungsauslöser, so zeigen sich im Detail deutliche Unterschiede zwischen dem tatsächlichen Leistungsversprechen und den Interpretationsmöglichkeiten durch den Kunden.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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