
Bafin-Mitarbeiter mit 1.600 Fehlstunden: So urteilte das Bundesverwaltungsgericht
Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als Kündigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben.
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