Die gesetzliche Pflegeversicherung braucht im November 2026 erneut Geld vom Bund. Für diesen Monat sei ein Mittelabruf aus einem zusätzlichen Darlehen absehbar, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Mit der Pflegereform 2027 will die Bundesregierung die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren.
Im Oktober reichten dafür noch die Restmittel aus dem ursprünglichen Jahresdarlehen über 3,2 Milliarden Euro. Damals genügten 522 Millionen Euro, um die Zahlungsverpflichtungen der Pflegeversicherung zu decken.
Haushaltsausschuss billigt 700 Millionen Euro
Den finanziellen Spielraum dafür schuf der Haushaltsausschuss des Bundestags bereits Anfang Oktober 2026. Er genehmigte als überplanmäßige Ausgabe ein weiteres Darlehen in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro - einen Tag, nachdem das Kabinett das sogenannte Pflege-Spargesetz beschlossen hatte.
In der Unterlage, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Haushaltsausschuss vorlegte, warnte das Ministerium vor den Konsequenzen. Bliebe das zusätzliche Darlehen aus, würden Pflegebedürftige keine Geldleistungen mehr erhalten. Für Pflegepersonen würden zudem keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt.
Woher der Finanzdruck kommt
Auf die angespannte Lage hatte der GKV-Spitzenverband schon Ende August 2026 hingewiesen. Voraussichtlich ab Oktober reichten die Einnahmen nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen vollständig zu finanzieren - trotz des bereits gewährten Darlehens über 3,2 Milliarden Euro.
Die soziale Pflegeversicherung schloss das erste Halbjahr 2026 mit einem Minus von 770 Millionen Euro ab. Für das gesamte Jahr rechnet der Verband - auch unter Einbeziehung der Bundesdarlehen - mit einem Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro. Die aufgelaufenen Bundesdarlehen beziffert Verbandschef Oliver Blatt auf 4,2 Milliarden Euro. Eine tragfähige Finanzierungslösung sieht er darin nicht: „Die Pflegeversicherung lebt aktuell auf Pump.“
Das Bundesfinanzministerium begründet die gestiegenen Ausgaben der Pflegekassen in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss mit der „weiterhin deutlichen Wachstumsdynamik bei der Zahl der Pflegebedürftigen“. Dadurch seien die Leistungsausgaben stärker gestiegen als angenommen.
Was bei der Pflegereform 2027 geplant ist
Um die Finanzierung dauerhaft zu stabilisieren, verabschiedete das Bundeskabinett am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das Herzstück der Pflegereform 2027. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) begründete den Schritt so: „Damit wir sie heute und in Zukunft erfüllen können, müssen wir das System der sozialen Pflegeversicherung reformieren.“
Laut Entwurf steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Prozent - ein Plus von 0,3 Prozentpunkten. Der allgemeine Beitragssatz soll 2027 dagegen stabil bei 3,6 Prozent bleiben. Hinzu kommt ab 2028 ein weiterer Zuschlag auf den Beitrag in Höhe von 0,52 Prozent, der die Mitversicherung von Partnern betrifft. Von 2029 an sollen die Leistungsbeträge zudem jährlich entsprechend der Kerninflationsrate angepasst werden.
| Zeitpunkt | Geplante Maßnahme |
|---|---|
| ab 1. Januar 2027 | Beitragszuschlag für Kinderlose soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen; allgemeiner Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben |
| ab 2028 | Zusätzlicher Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Partnern |
| ab 2029 | Jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge nach der Kerninflationsrate |
Pflegereform 2027: Wann der Bundestag entscheidet
Im Bundestag wurde der Entwurf am 5. November 2026 erstmals beraten. Eine Anhörung von Sachverständigen ist für den 25. November 2026 vorgesehen, bevor am 11. Dezember 2026 die zweite und dritte Lesung folgen soll. Erst danach steht fest, in welcher Form die Pflegereform 2027 in Kraft tritt.
Pflegereform 2027: Streit um die Finanzierungslücke
Bleiben die Reformmaßnahmen des PNOG aus, droht der Pflegeversicherung im Jahr 2027 ein Fehlbetrag von rund 7,6 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen könnte sich das Minus 2028 auf mehr als 15 Milliarden Euro belaufen.
Der GKV-Spitzenverband rechnet dagegen mit einem höheren Bedarf. Den zusätzlichen, bislang nicht gegenfinanzierten Finanzbedarf für 2027 beziffert er auf rund zehn Milliarden Euro - ein höherer Betrag als die von der Bundesregierung im PNOG angesetzten 7,6 Milliarden Euro.
Parallel dazu ist vorgesehen, dass eine Pflegestrukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine umfassendere Reform erarbeitet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen sollen ab dem 1. Juli 2027 greifen.














