Urteil: Bank darf Schufa informieren

Wenn gegen einen Bankkunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, darf die Bank dies der Kredit-Auskunftei Schufa mitteilen. Das berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht» unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken ((Az.: 8 UH 323/05-99). Voraussetzung ist nach dem Richterspruch allerdings, dass der Mahnbescheid wegen einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden beantragt wurde.

Die von der kreditgebenden Wirtschaft getragene Schufa habe die Aufgabe, ihre Vertragspartner mit der Übermittlung von Informationen vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Zugleich sei es Ziel der Schufa, den Partnern die Möglichkeit zu geben, ihre Kunden vor einer Überschuldung zu bewahren, lautet die Begründung.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments