Infinus: Vermittler müssen eventuell Provisionen zurückzahlen

Die Insolvenzverwalterin der roten Infinus (Infinus AG Ihr Kompetenzpartner) fordert Provisionszahlungen des Dresdner Unternehmens von einem Vermittler zurück. Laut Expertenmeinung könnte sie mit dieser Forderung Erfolg haben.

Die Insolvenzverwalterin der roten Infinus fordert die Rückzahlung von Provisionen in Höhe von 113.000,- Euro von einem ehemaligen Vermittler des Dresdner Unternehmens.

Wie ein Online-Portal berichtet, hat die Infinus-Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case einen ehemals für Infinus tätigen Vermittler aufgefordert, Provisionen in Höhe von 113.000 Euro, die von Infinus zwischen November 2009 und Oktober 2013 an ihn überwiesen wurden, zurückzuzahlen.

In dem Schreiben, das Procontra-Online als Kopie ins Netz gestellt hat, begründet die Infinus-Insolvenzverwalterin ihre Forderung damit, dass es sich bei von Infinus im angegebenen Zeitraum gezahlten Fix- und Bestandsprovisionen um Leistungen des Schuldners handle, die laut Insolvenzrecht und aktueller Rechtsprechung anfechtbar seien.

Provisionszahlungen anfechtbar

Laut Schmudde ist zunächst die Voraussetzung gegeben, dass die Zahlungen von Infinus an den Vermittler innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Dadurch hätten die Zahlungen einen „Vermögenswert erhalten“. Zudem sei eine „Gläubigerbenachteiligung“ gegeben, da durch die Zahlungen der Infinus die zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger stehende Masse verkürzt worden sei.

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Außerdem handelt es sich nach Auffassung der Infinus-Insolvenzverwalterin bei den Zahlungen um „unentgeltliche Leistungen“. Eine unentgeltliche Leistung liegt demnach vor, „wenn der Schuldner nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes zugunsten des Empfängers einen Vermögenswert aufgibt, ohne dass dem Schuldner ein entsprechender Gegenwert vom Empfänger zufließen soll“.

 

Seite zwei: Erfolgsaussichten der Insolvenzverwalterin

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