Sind Leistungsbilanzen und Prospektgutachten noch zeitgemäß?

Der Gesetzgeber verlangt nach neuem Recht unter anderem jährliche Reportings und Bewertungen der Assets. Sind Leistungsbilanzen und Prospektgutachten deshalb noch zeitgemäß oder gar überflüssig?

Die Brenneisen-Kolumne

Leistungsbilanz Brenneisen
Ob einige Anbieter in Zukunft auf eine Leistungsbilanz verzichten, bleibt abzuwarten. Allein auf die Kosteneinsparung für das Testat zu schauen, wäre zu kurz gedacht.

Die Veränderungen der neuen regulierten Welt sind bei Emittenten und Vertrieben deutlich zu spüren. Aufgrund neuer Anforderungen an Konzeption und Prospektierung in Verbindung mit dem gesamten Prüfprozess der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sind neue Produkte derzeit absolute Mangelware.

Bislang erhielt lediglich ein geschlossener Publikums-AIF nach KAGB die Vertriebszulassung. Der Gesetzgeber verlangt heute jährliche Reportings und Assetbewertungen. Sind Leistungsbilanzen und Prospektgutachten überflüssig geworden?

Leistungsbilanzen dienen Transparenz

Vor Inkrafttreten des KAGB haben die meisten Anbieter mit Leistungsbilanzen jährlich detailliert über ihr Unternehmen sowie über die angebotenen und platzierten geschlossenen Fonds informiert. In der Regel folgten sie dabei dem Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF), heute Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (bsi), der quasi einen Standard der Grundsätze und Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen vorgegeben hatte.

Wesentlicher Bestandteil dieser Leistungsbilanzen ist der klassische Soll-Ist-Vergleich, der die jeweils durch den geschlossenen Fonds erzielten Ergebnisse, insbesondere deren Auszahlungen und Einnahmen den Prognosen des Verkaufsprospekts gegenübergestellt. Neben den laufenden Fonds wurden auch die Ergebnisse der bereits liquidierten Vermögensanlagen dokumentiert.

Leistungsbilanzen: Umfangreicher Katalog von Mindestanforderungen

Die Vorgaben des Verbands zur Erstellung von Leistungsbilanzen enthalten einen umfangreichen Katalog von Mindestanforderungen. Als lobenswerte Grundsätze finden sich darin unter anderem die „Pflicht zur Erstellung von Leistungsbilanzen“ sowie die „Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Wahrheit und Richtigkeit der Darstellung“.

In der neuen regulierten Welt soll ein dem KAGB angepasster neuer bsi-Standard folgen und für das Berichtsjahr 2013 zur Anwendung kommen. Diese Anwendung wäre auf alle Produkte nach KAGB zu erweitern und soll auch Bestandsprodukte erfassen, möglicherweise jedoch keine aufgelösten Fonds.

Letzteres wäre für mich nicht nachvollziehbar, weil gerade die Performance liquidierter Produkte die Qualität des Fondskonzepts und des Fondsmanagements dokumentiert.

Seite zwei: IDW EPS 902 für Leistungsbilanzen

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