VSAV baut VSH-Angebot aus

Wie die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) mitteilt, hat sie ihr Angebotspaket zur Vermögenschadenhaftpflicht (VSH) erweitert. Das VSH-Paket umfasst nun auch neuere Geschäftsfelder, wie Generationenberatung und Nettolohnoptimierung.

Ralf W. Barth: „Mit der Erweiterung ihres Geschäftsfeldes setzen sich Vermittler neuen Haftungsproblematiken aus.“

„Wir sehen, dass sich immer mehr Vermittler angesichts des schwierigen Marktumfeldes in ihrem angestammten Geschäft breiter aufstellen“, erläutert VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth, „wir sehen aber auch, dass sie sich damit neuen Haftungsproblematiken aussetzen.“

Da sich manche der Beratungs-, Vermittlungs-, Produkt- und Konzeptionsrisiken erst während der Beschäftigung mit der Materie, sehr häufig sogar erst in der Umsetzungsphase zeigten, sei es für die Vermittler von besonderer Bedeutung auch für die neuen Tätigkeiten möglichst frühzeitig geeigneten VSH-Schutz zu bekommen.

Neue VSH-Bausteine und -Leistungen

„Das war aber bisher im Markt immer erst möglich, wenn die VSH-Versicherer solche Risiken kalkulieren konnten“, so Barth weiter. Über den VSAV-Rahmenvertrag sind derlei Haftungspotenziale demnach bereits jetzt versicherbar. Der VSAV-Netzwerkpartner Conav Consulting habe dafür innerhalb eines VSH-Rahmenvertrages verschiedene Bausteine entwickelt, die über einen so genannten VSH-Best-Netto-Tarif erhältlich sind.

Dazu zählen: Absicherung von Sachverständigen, von Vermittlern, die Generationenberatung durchführen, Absicherungen von Beratungen zur Nettolohnoptimierung sowie erweiterte Klauseln für Berater in der betrieblichen Altersvorsorge, die zur Gründung, Errichtung und zum Betreiben von Versorgungseinrichtungen selbst beraten.

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VSAV-Mitglieder können für diese Leistungen bei bestehenden VSH-Versicherungen einen so genannten On-Top-Schutz vereinbaren. Selbstverständlich ist die VSH des VSAV mit einer unbegrenzten Nachhaftung auch auf alle Vorverträge versehen. (jb)

Foto: VSAV

 

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