Erbrecht: Acht Tipps zum Unternehmertestament

Wenn Angehörige sterben, stellt das die Nachkommen nicht nur vor emotionale Herausforderungen. War der Verstorbene als Unternehmer aktiv, kann auch das Unternehmensnachfolgerecht zum Problem werden. Daher sollten diesbezüglich schon zu Lebzeiten einige Grundsätze beachtet werden.

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Ein sorgfältig aufgesetztes Testament ist unerlässlich für einen reibungslosen Übergang des Unternehmens.

Auf dem Jura-Portal anwalt.de geht Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert auf die acht wichtigsten Leitlinien für Unternehmertestamente ein und erklärt, wie die Übertragung eines Unternehmens an die Erbengeneration möglichst problemlos gestaltet werden kann.

1. Gesetzliche Erbfolge vermeiden

Die gesetzliche Erbfolge stellt laut Hilbert eine Gefahr für das Unternehmen dar, da nur eine passgenaue, letztwillige Verfügung die unternehmerische Beteiligung des Verstorbenen erhalten kann.

Aus diesem Grund sei es zwingend notwendig, dass der Unternehmer sich bereits in frühen Jahren mit der Sicherung des Unternehmens durch eine letztwillige Verfügung auseinandersetzt.

2. Erbengemeinschaft verhindern

Nicht nur sind Erbengemeinschaften Hilbert zufolge „entscheidungsschwach und streitträchtig“, ihre Auseinandersetzung kann auch jederzeit von jedem Miterben verlangt werden.

Da ein langfristiges Fortbestehen des jeweiligen Unternehmens das Ziel der Unternehmensnachfolge ist, sollte eine Erbengemeinschaft vermieden werden.

3. Nachfolgeberater einsetzen

Juristische Laien seien nicht in der Lage die rechtliche Gemengelage von Erb-, Steuer-, Familien- und Gesellschaftsrecht adäquat zu überblicken, weshalb ein spezialisierter Unternehmensnachfolgeberater notwendig sei.

Nur mit seiner Hilfe dürfe ein Unternehmertestament entworfen und errichtet werden. Dieses solle dann mindestens alle fünf Jahre überprüft werden, da die tatsächlichen Verhältnisse sich möglicherweise ändern.

Seite zwei: Nicht zu weit vorausschauen

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