Erbrecht: Acht Tipps zum Unternehmertestament

7. Alleinerben einsetzen

Lasse der Gesellschaftsvertrag die Einsetzung eines Alleinerben als Nachfolger für das Unternehmen oder die Unternehmensbeteiligung zu, könne so das Risiko der Gewinnrealisierung vermieden werden.

Sollte ein Alleinerbe eingesetzt werden, so werden Hilbert zufolge alle übrigen Familienangehörigen mit flexiblen Vermächtnissen bedacht.

8. Frühzeitiges Unternehmertestament

Kann die Unternehmensnachfolge noch nicht bestimmt werden, beispielsweise wegen der Ausbildung der Kinder, so hilft laut Hilbert die Anordnung eines Bestimmungsvermächtnisses.

Dabei kann eine dritte Person, so zum Beispiel der Ehepartner oder ein eingesetzter Testamentsvollstrecker später bestimmen, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer wird.

Die im Bestimmungsvermächtnis eingesetzte, dritte Person entscheidet gegebenenfalls auch über die Erbanteile und die Höhen der jeweiligen Vermächtnisse. (bm)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema Erben:

Erbrecht: Die fünf größten Irrtümer

Pflichtteilsverzicht: So wird die Abfindung besteuert

Enterben: Wann der Pflichtteil entzogen werden kann

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Comments
Inline Feedbacks
View all comments