Finanzportal24: „Kaum beachtete Beratungsansätze für Makler“

„Das Alterseinkünftegesetz (AltEinG) als auch das Bürgerenlastungssetz (BürgEntlG-KV) bieten Maklern und Finanzberatern bislang kaum beachtete Beratungsansätze“, meint Hubertus Schmidt, Gründer von Finanzportal24. Das Softwarehaus veranstaltet hierzu in den kommenden Wochen Workshops.

Maklergeschäft der Zukunft: Persönliche Beratung und IT gehen Hand in Hand
Maklergeschäft der Zukunft: Persönliche Beratung und IT gehen Hand in Hand

Nach Ansicht von Schmidt bilden beide Gesetze für Makler bisher ungenutzte Potenziale zur Kundenberatung. Die Gesetze beträfen einerseits die Besteuerung von Altersvorsorgebezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verbesserten andererseits die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen oder privaten Basis-Krankenversicherung.

„Mit diesen Grundlagen werden potentielle Kunden sehr schnell erkennen, wie sie die zukünftige Liquidität durch Steuereinsparungen in eigenes Altersvorsorgevermögen umwandeln können“, sagt Finanzportal24-Gründer Schmidt. Während sich konventionelle Produkte wie Lebensversicherungen nicht mehr für einen rentierlichen Vermögensaufbau eigneten, böte der Kapitalmarkt hinreichend Möglichkeiten für eine solide Ruhestandsplanung.

Rentenlücke schließen

Beispielsweise können demnach moderne Fondspolicen mit Investmentkern wie kostengünstige Indexfonds bespart werden. In Kombination mit den Steuererleichterungen aus dem AltEinkG und dem BürgEntlG könne dies für viele Menschen drohende Rentenlücke schließen helfen.

Zudem könnten weitere Förderhebel angesetzt werden, sofern die Investition der künftigen Steuerentlastungen in die private Basisrente oder in die betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente investiert würden. Um diese Möglichkeiten zu berechnen hat Finanzportal24 ein neues Tool entwickelt hat. Hierzu sollen von Sommer bis Herbst Workshops stattfinden.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.finanzportal24.de. (jb)

Foto: Shutterstock

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