„Provisionsvergütung ist ein Auslaufmodell“

Welchen Einfluss werden die Umsetzungen der europäischen Richtlinien IDD und Mifid II in deutsches Recht auf die Honorarberatung haben?

Schon bei Mifid I titelten große Wirtschaftsmagazine „Das Ende der Provision“. Tatsächlich hatte Mifid I allerdings nur sehr geringe Auswirkungen auf die Etablierung der Honorarberatung.

Bei Mifid II wird dies anders sein. Unabhängige Beratung und Vermögensverwaltung sind faktisch mit Provisionen verboten. Wer sich weiterhin unabhängig bezeichnen will, der kann dies nur noch, wenn er auf Provisionen verzichtet.

Das hilft dem weiteren Wachstum der Honorarberatung. Auch die IDD wird die Honorarberatung stärken. Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass im Gesetzentwurf noch signifikante Veränderungen vorgenommen werden.

Wie wird sich die Honorarberatung in Deutschland in den kommenden fünf bis zehn Jahren entwickeln?

Das Provisionsmodell ist ein Auslaufmodell. Deutschland wird sich daher Stück für Stück den europäischen Vorbildern wie Großbritannien, Niederlande, Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen anschließen.

Insbesondere durch Einführung der Mifid II wird unabhängige Beratung nur noch auf Honorarbasis möglich sein. Dies gilt für freie Finanzberater gleichermaßen wie für Banken und Vermögensverwalter. In zehn Jahren sind Provisionen ein Relikt der Vergangenheit.

Interview: Julia Böhne

Foto: VDH

Mehr zum Thema Honorarberatung:

Regulierung made in UK: Vorbild für den deutschen Vermittlermarkt?

Honorarberatung: IDD-Entwurf ist kein Elfmeter, aber ein Freistoß

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments