Mifid II: Gewaltige Herausforderung für die Branche

Mit der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II wirft ein weiteres Gesetzespaket seine Schatten voraus. Sie betrifft ab Anfang 2018 nicht nur den Vertrieb, sondern auch die Anbieter. Doch mit den Vorbereitungen ist die Sachwertbranche offenbar noch nicht besonders weit.

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Martina Hertwig, Baker Tilly: „Produkthersteller und Vertrieb haben beide die Produkte laufend über den gesamten Lebenszyklus zu überprüfen.“

Am 3. Januar 2018 ist es soweit: An diesem Tag treten umfangreiche neue EU-Vorschriften für die Finanzmärkte („Markets in Financial Instruments„) in Kraft, also insbesondere für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente.

Es handelt sich um die Richtlinie Mifid II sowie die dazu gehörige Verordnung Mifir (das D steht für „Directive“, das R für „Regulation“).

Vertrieb wird umgekrempelt

Neben dem Börsenhandel und diversen anderen Bereichen krempeln die beiden Vorschriften auch den Vertrieb von Finanzinstrumenten wie Sachwertanlagen in Form von alternativen Investmentfonds (AIFs) und Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz komplett um.

Demnach müssen künftig alle Beratungs- und gegebenenfalls weitere Gespräche mit den Kunden aufgezeichnet werden, statt des Beratungsprotokolls ist eine „Geeignetheitsprüfung“ zu dokumentieren und Provisionen sind ab dem Jahreswechsel nur noch unter bestimmten Umständen zulässig.

Hinzu kommen unter anderem ein strukturiertes „Produktfreigabeverfahren“, eine Zielgruppenbestimmung für jedes angebotene Finanzinstrument und unzählige weitere Vorschriften.

Komplexe Regulierung

Umgesetzt wird das Ganze in einem Gesetzespaket: Dem 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG). Es wurde bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Darin wird unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in großen Teilen neu gefasst und zudem komplett neu nummeriert.

Hinzu kommen verschiedene Vorschriften auf EU-Ebene, die unmittelbar in Deutschland gelten. „Auf europäischer Ebene wurden im sogenannten Level-2-Verfahren mittlerweile neben einer Delegierten Richtlinie zu Mifid II mehrere Delegierte Verordnungen mit detaillierteren Regelungen zu einzelnen Aspekten erlassen“, berichtet Martina Hertwig, Partnerin bei der Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

„Zur weiteren Auslegung hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA am 2. Juni 2017 ihren Final Report zu den Product Governance Guidelines unter Mifid II veröffentlicht und am 6. Juni 2017 ihren Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten aktualisiert (Level-3-Verfahren). Diese Level-3-Maßnahmen richten sich an die nationalen Aufsichtsbehörden und sollen eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen“, so Martina Hertwig weiter.

Seite zwei: Vorschriftenflut nicht ausreichend

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