Provisionsabgabeverbot: Ein zahnloser Tiger

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie das vor kurzem verabschiedet und 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist die Provisionsabgabe im Versicherungsbereich nun wieder verboten.

Gastkommentar von Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte

Norman-Wirth
„Wenn der Gesetzgeber eine transparente und verbraucherorientierte Regelung wirklich will, muss er nachbessern.“

Das IDD-Umsetzungsgesetz ist im Wesentlichen ab dem 23. Februar 2018 anwendbar. Das Verbot von Sondervergütungen, das insbesondere die Provisionsabgabe betrifft, trat hingegen bereits am Tag nach der Verkündung des Umsetzungsgesetzes in Kraft und ist nunmehr im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.

Das Verbot war bisher spartenbezogen in drei Rechtsverordnungen geregelt, die am 30. Juni 2017 aufgehoben wurden. Eine weitere neue Regelung zum Provisionsabgabeverbot findet sich für Versicherungsvermittler im neuen Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO), welcher aber konkreten Bezug zu der neuen Regelung im VAG nimmt.

Der neue Paragraf 34d GewO soll erst am 23. Februar 2018 in Kraft treten, womit nicht eindeutig geregelt, wann für Versicherungsmakler das Provisionsabgabeverbot tatsächlich in Kraft tritt – jetzt oder Anfang 2018.

Provisionsabgabeverbot ist zahnloser Tiger

Das ist in sich nicht konsistent und wohl ein Redaktionsfehler des Gesetzgebers. Letztlich ist es aber Spiegelfechterei. Ob das Verbot jetzt oder in sechs Monaten in Kraft tritt, ist im Vergleich zu den vielen anderen Problemen, die mit der IDD-Umsetzung anstehen nicht von ernsthafter Relevanz.

Die neue Bestimmung, welche grundsätzlich verbietet, Zuwendungen, an Versicherungskunden weiter zu geben, hat auch Ausnahmen. Neben einer Bagatellgrenze von 15 Euro je Kunde, Vertrag und Jahr heißt es, dass das Provisionsabgabeverbot keine Anwendung findet, soweit die Zahlung an den Kunden zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird.

Das Provisionsabgabeverbot ist ein zahnloser Tiger. Jede Zahlung einer Versicherung oder eines Versicherungsvermittlers an den Kunden kann zumindest indirekt zur Prämienreduzierung führen. Wenn der Gesetzgeber eine transparente und verbraucherorientierte Regelung wirklich will, muss er nachbessern.

Norman Wirth ist Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Foto: Wirth-Rechtsanwälte

 

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