Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler: Anfrage an Bundesregierung erneuern

Eine Kleine Anfrage der FDP an die geschäftsführende Bundesregierung zu den Plänen im Koalitionsvertrag, 34f-Vermittler künftig unter die Aufsicht der BaFin zu stellen, wurde unkommentiert gelassen. Dr. Martin Andreas Duncker, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater in Heidelberg, fordert die FDP auf, diese Anfrage der nun amtierenden Bundesregierung noch einmal zu stellen.

BaFin-Zentrale in Frankfurt

Warum bleibt die Bundesregierung nicht bei ihrer Position von 2017, dass sie nicht beabsichtigt, die Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagevermittler zu ändern? Welche neuen wissenschaftlichen, statistischen oder juristischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung in den letzten Monaten erlangt, die eine entsprechende Gesetzesänderung begründen? Welche Qualitätsverbesserungen würden sich aus Sicht der Bundesregierung durch die BaFin-Aufsicht ergeben? Wie würde die Bundesregierung sicherstellen, dass die BaFin ausreichend Fachpersonal akquirieren, ausbilden und einsetzen kann, um die Finanzanlagevermittler zu überwachen? Plant die Bundesregierung, die Vermittler an diesen Kosten für zusätzliches Personal und Technik bei der BaFin zu beteiligen? Diese Fragen waren Gegenstand der Kleinen Anfrage, deren Beantwortung durch die geschäftsführende Bundesregierung mit dem Hinweis verweigert worden war, man könne sich inhaltlich nicht zu den Plänen des Koalitionsvertrages äußern.

Viele Fragen ungeklärt

Martin Andreas Duncker fordert daher: „Auf, FDP! Werft die Anfrage gleich noch einmal in den Briefkasten der Bundesregierung ein! Die amtierende Bundesregierung wird es sich nicht so einfach machen können.“ In der Tat gibt es im Rahmen der geplanten Übergabe der Kontrolle über die 34f-Vermittler an die Bafin noch immer viele Fragezeichen. Nicht zuletzt die BaFin selbst hat bereits mehrfach durchblicken lassen, dass sie eine solche Aufsicht nicht leisten will – und gegenwärtig auch gar nicht leisten kann. (fm)

Foto: BaFin

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