Musterfeststellungsklage beschlossen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage verabschiedet. Die neue Regelung sieht vor, dass ein Verband stellvertretend für einzelne Verbraucher vor Gericht ziehen kann. Eine „Klageindustrie“, wie sie sich in den USA gebildet hat, wird es nach Ansicht von Experten der Arag in Deutschland aber nicht geben.

Die Fraktionen von Union und SPD stimmten für das Gesetz, die Opposition dagegen.

Mindestens 50 Betroffene müssen sich für ein Musterverfahren in ein Register eintragen – wer mitmacht, hat keine Kosten. In dem Verfahren werden dann einzelne Fragen im Zusammenhang mit dem Streitpunkt verbindlich geklärt – zum Beispiel, ob ein verkauftes Produkt als mangelhaft anzusehen ist oder ob der Anbieter die Kunden arglistig getäuscht hat. Bereits in dem Moment, in dem ein Verbraucherverband zum ersten Mal die Klage vorbringt, stoppt auch die Verjährung.

Das Ergebnis führt aber nicht automatisch zu Schadensersatz, sondern ebnet nur den Weg für einen zweiten Prozess. Die konkrete Summe muss jeder Verbraucher allein vor Gericht einklagen, im Zweifel trägt er dabei ein Kostenrisiko. Allerdings können vor einem Urteil der Verband und das Unternehmen auch einen Vergleich schließen, wodurch jeder Verbraucher, der sich zuvor im Klageregister eingetragen hat, eine gewisse Summe als Entschädigung ausgezahlt bekommt.

Hemmschwelle in den USA niedriger

Eine „Klageindustrie“ wie in den USA erwarten die Arag-Experten in Deutschland nicht: Die amerikanischen Rechtsregeln begünstigten Sammelklagen und sorgten zum Beispiel dafür, dass ein erfolgreicher Anwalt oft mehr verdiene als die von ihm vertretenen Verbraucher. Auch sei die Hemmschwelle, überhaupt einen Anwalt einzuschalten, in den USA wesentlich niedriger. Das liege hauptsächlich an den dort üblichen Erfolgshonoraren.

Das neue Gesetz tritt zum 1. November in Kraft. (kb)

Foto: Picture Alliance

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