Votum Verband: „Übertragung von immer mehr Aufgaben schwächt BaFin“

Es gibt also für eine neue Große Koalition genug zu tun, um die Bankenaufsicht effektiv zu stärken, das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten großer deutscher Bankinstitute wieder zu entfachen, und das Entstehen weiterer Milliardenschäden zumindest unwahrscheinlicher zu machen.

Eine Antwort auf die vorstehenden Skandale, und Gedanken zu ihrer Verhinderung in der Zukunft durch eine schlagkräftige Finanzaufsicht, war der verständliche Anspruch an den Koalitionsvertrag. Diese sucht man hier vergebens. Stattdessen meint die Große Koalition eine Aufgabe bei den freiberuflich tätigen Anlagevermittlern und Beratern gefunden zu haben, ohne dies auch nur im Ansatz zu begründen, da Fehlentwicklungen, wie die vorstehend dargestellten, in dieser Berufsgruppe tatsächlich nicht zu finden sind, insbesondere nicht im Hinblick auf die gewaltigen Schadensummen.

Bezeichnend für die Arbeit der Großen Koalition in der zurückliegenden Legislaturperiode ist, dass es nicht gelungen ist, innerhalb der auf drei Jahre verlängerten Umsetzungsfrist der MiFID II die Finanzanlagenvermittlerverordnung anzupassen.

Für freie Finanzanlagenvermittler besteht eine funktionierende Aufsicht

Es gibt seit 2013 ein funktionierendes Aufsichts- und Kontrollsystem für die freien Finanzanlagenvermittler! Dies gilt gerade in den Bundesländern, in denen es von den Handelskammern organisiert wird. Die persönliche Kontrolle eines jeden freien Finanzanlagenvermittlers im Wege der Abgabe jährlicher Prüfberichte eines Wirtschaftsprüfers und deren Nachkontrolle durch die jeweilige IHK greifen hier sehr gut ineinander.

Dieses System ist viel näher an dem zu Beaufsichtigenden als es eine zentrale Behörde wie die BaFin sein kann. Berichterstattungen zu flächendeckenden Fehlberatungen, wie sie etwa bei der Vermittlung von Lehmann-Papieren durch die Sparkassen erfolgten, existieren seit der Einführung dieses Kontrollsystems tatsächlich nicht. Zudem hat der Gesetzgeber durch das Kapitalanlagegesetzbuch auch im Bereich der Alternativen Investmentfonds eine Produktregulierung geschaffen, die Probleme aus dem zurückliegenden grauen Kapitalmarkt ad acta gelegt haben.

Man darf nie vergessen, dass die freien Finanzanlagenvermittler nur vermittelnd und beratend tätig werden können und zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Geld- oder Anlagevermögen ihrer Kunden haben. Eine Solvenzaufsicht, wie sie die BaFin im Wesentlichen weiterhin darstellt und auch darstellen sollte, ist daher bei dieser Berufsgruppe nicht erforderlich.

BaFin kritisiert geplante Aufsicht von 34f-Vermittlern

Die BaFin selbst hat in mehreren Anhörungen darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Wahrnehmung der Aufsicht über die Paragraf 34f-Berater durch ihre Behörde nicht als sinnvoll erachtet. Auch der ausgeschiedene Finanzminister Wolfgang Schäuble hat dies immer als unsachgemäß zurückgewiesen und wusste durchaus um die Defizite der Bankenaufsicht, die es zu verbessern galt. Sein kritischer Sachverstand fehlt dieser Großen Koalition offenbar bereits jetzt.

Ihr Agieren ist das des Gärtners, der mit der Lupe nach Schmetterlingsraupen sucht, weil er sich um das Blattwerk seiner Rosen sorgt, während hinter ihm die Wildschweine die Bete umgraben.

Autor Rechtsanwalt Martin Klein ist Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands.

Foto: Martina van Kann

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