Check24 droht Niederlage im Streit um „Jubiläumsdeals“

Dem Online-Makler Check24 droht in seinem Dauerstreit mit Versicherungsvertretern eine neuerliche Niederlage vor Gericht. Das Unternehmen könnte nach Einschätzung des Landgerichts München mit „Jubiläumsdeals“ im vergangenen Jahr gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstoßen haben.

BVK-Präsident Michael Heinz

Das Gericht sehe den Sachverhalt „eher kritisch“, sagte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Kläger ist der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der 40.000 Versicherungsvertreter repräsentiert. 

Das Urteil soll am 4. Februar verkündet werden. Der rechtliche Hintergrund: Beim Verkauf von Versicherungen sind Rabatte gesetzlich verboten, damit die Bürger sich nicht unnötige Policen aufschwatzen lassen. „Nach dem Gesetzestext könnte einiges dafür sprechen, dass wir hier einen Verstoß gegen das Verbot von Sondervergütungen haben“, sagte Hannamann.

Check24 hatte vor einem Jahr Verbrauchern mit Kundenkonto bei dem Online-Unternehmen den Abschluss einer Versicherung mit „Jubiläumsdeals“ versüßt. Check24 argumentiert, dass die Deals eine Belohnung für das Kundenkonto waren und für alle verkauften Produkte galten, nicht nur für Versicherungspolicen. Außerdem wurden die Gutschriften von der Check24 Muttergesellschaft gezahlt, nicht von den Tochterfirmen, die die Versicherungen verkaufen.

Die Anwälte von Check24 argumentierten, das sei kein Verstoß gegen das Gesetz. Werbung „mit Versprechen eines Dritten“ – in diesem Fall also der Check24-Muttergesellschaft – sei von dem Verbot nicht erfasst.

BVK fordert Rabattverbot für alle 

BVK-Präsident Michael Heinz will das nicht gelten lassen: „Wenn das Schule macht, bitte ich einfach meinen Nachbarn, jedem meiner Kunden 100 Euro mitzugeben“, sagte Heinz nach Ende der Verhandlung. Der Verbandschef forderte Gleichbehandlung von Online-Maklern mit Versicherungsvertretern – Rabattverbot für alle. „Jeder meiner 40.000 Berufskollegen würde bei einem solchen Verhalten sofort die Beendigung seines Vertragsverhältnisses durch die Versicherung spüren.“

Bei der ersten langwierigen Auseinandersetzung zwischen Versicherungskaufleuten und dem Onlineportal hatte der Verband 2018 durchgesetzt, dass Check24 Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags aktiv auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält.

Abgesehen von dem Streit mit dem BVK läuft derzeit in Köln noch eine weitere Klage gegen Check24: Die HUK Coburg hat das Münchner Unternehmen mit dem Vorwurf verklagt, die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ auf der Check24 Webseite sei irreführend. Check24 weist auch das zurück. Das Urteil in diesem Streit soll laut Kölner Landgericht am 11. Dezember verkündet werden. (dpa-AFX) 

Foto: BVK 

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