Erstes OLG-Urteil in der Causa P&R

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat die Berufung einer Anlegerin gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Dessau zurückgewiesen. Der beklage Vermittler von Container-Direktinvestments der insolventen P&R-Gruppe wird damit auch in zweiter Instanz entlastet.

 

Bislang gibt es widersprüchliche LG-Entscheidungen zu P&R.

Nach Mitteilung von Rechtsanwalt Jan C. Knappe aus der Kanzlei Dr. Roller & Partner aus München, der den Finanzdienstleister in dem Verfahren vertreten hat, wurde das Urteil gestern gefällt (Aktenzeichen 5 U 16/19). Die schriftliche Begründung liege noch nicht vor.

Das OLG bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Klägerin – eine Neukundin – hatte im April 2014 acht Container der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH zum Gesamtpreis von 20.800 Euro gekauft und den selbständigen Finanzanlagenvermittler nach Abzug erhaltener Mietzahlungen auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von gut 14.000 Euro verklagt.

Keine Pflichtverletzungen des Vertriebs

Das LG Dessau hatte die Klage jedoch abgewiesen. Es stellte demnach weder fest, dass der Finanzdienstleister seine Plausibilitätsprüfungspflicht verletzt hat, noch dass die 2014 verwendeten Unterlagen von P&R unzulänglich waren. Auch das OLG sieht demnach keine relevanten Pflichtverletzungen des Vertriebs.

So weit bekannt ist, handelt es sich um das erste OLG-Urteil in der Causa P&R. Zuvor sind lediglich unterschiedliche LG-Urteile bekannt geworden, darunter neben der nun bestätigten Entscheidung aus Dessau zwei weitere Urteile zugunsten des Vertriebs und eines des LG Erfurt gegen eine Vertriebsgesellschaft von P&R-Containern.

Seite 2: Gleicher Anlegeranwalt

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