P&R-Anleger können ihre Forderungen nicht zu Geld machen

Es ist in Insolvenzverfahren nicht unüblich, dass professionelle Forderungsaufkäufer die Gläubiger ansprechen, um Forderungen von diesen zu erwerben. Für Anleger der P&R-Gruppe ist ein solcher Verkauf jedoch keine Option, sagen deren Insolvenzverwalter.

Die P&R-Verträge enthalten ein Abtretungsverbot (Symbolbild).

Die typischen Fragen und Antworten (FAQs) auf frachtcontainer-inso.de wurden um eine weitere Frage ergänzt, die offenbar aufgetaucht ist: „Kann ich meine Forderungen verkaufen oder abtreten?“

„Nein“, so lässt sich die Antwort der Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé auf der Website zusammenfassen, die sie eigens für die Anleger der Container-Direktinvestments der insolventen P&R-Gruppe eingerichtet haben.

Daten zumeist aus Gerichtsakte

Die Daten der Gläubiger – also der Anleger – haben Forderungsaufkäufer wohl zumeist aus der Gerichtsakte, bei der sich Kopien der Forderungsanmeldungen befinden. „Die Insolvenzverwalter geben die persönlichen Daten der Gläubiger nicht heraus,“ betonen sie.

Im Fall P&R nützen den Aufkäufern diese Adressen indes wenig. Die Vereinbarungen, die P&R mit den Anlegern geschlossen hat, würden ein Abtretungsverbot enthalten, so dass weder P&R noch der Anleger ihre jeweiligen Forderungen abtreten konnten und können, erläutern die Insolvenzverwalter.

Seite 2: Abtretung ohne Zustimmung unwirksam

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments