P&R-Anleger können ihre Forderungen nicht zu Geld machen

„Dieses Abtretungsverbot gilt auch in der Insolvenz und entzieht die Forderungen dem Rechtsverkehr. Eine Abtretung ohne Zustimmung der Insolvenzverwalter ist also unwirksam“, so ihre Warnung.

Die Insolvenzverwalter seien derzeit nicht in der Lage, solchen Abtretungen generell zuzustimmen.

So sei vor allem der Aufwand zu beachten, der für die Umschreibung einzelner Forderungen anfiele und „enorm wäre“. Üblicherweise würden Forderungen, wenn sie einmal am Markt gehandelt werden, dann auch weiterveräußert, was den Aufwand noch vervielfachen würde.

Viele Gläubiger zurückhaltend

„Die Bearbeitung dieser Einzelvorgänge würde also die Gesamtgläubigerschaft mit Kosten und Risiken belasten“, heißt es in der Antwort. „Umgekehrt möchten aber gar nicht alle Gläubiger ihre Forderungen verkaufen oder abtreten“, so die Antwort weiter.

Viele Gläubiger seien eher zurückhaltend, denn sie meinen, dass ein professioneller Forderungsaufkäufer selbst einen Profit machen müsse, so dass der Verkauf der Forderung nicht unbedingt zum bestmöglichen Ergebnis für den Gläubiger selbst führen müsse.

Seite 3: Möglichkeit von Ausnahmen muss noch geprüft werden

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