Kabinett beschließt Bafin-Aufsicht über freie Vermittler

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die Bafin beschlossen. Die Verabschiedung wirft nach Einschätzung von Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbands, ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln.

Im Kanzleramt wurde heute das Finanzanlagenvermittler–Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) beschlossen.

Das Kabinett will mit dem Gesetz die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bafin übertragen. Bislang liegen Aufsicht und Vollzug bei den Ländern – in neun Ländern bei den Gewerbeämtern und in sieben bei den Industrie- und Handelskammern.

Zuletzt hatte der Nationale Normenkontrollrat das Vorhaben heftig kritisiert. Die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung sei nicht erkennbar und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt.

Für den Votum-Verband übt nun der geschäftsführende Vorstand Martin Klein deutliche Kritik an der Verabschiedung des Gesetzentwurfs: „In den öffentlichen Verlautbarungen zur aktuellen Coronakrise wird die Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschworen, jedoch zum Gegenteil gehandelt. Gerade in dieser Krisensituation wäre zu erwarten gewesen, dass sämtliche Gesetzgebungsvorhaben, die die Wirtschaft mit zusätzlichen Bürokratiekosten belasten, auf den Prüfstand gestellt werden. Auch dies ist eine notwendige Maßnahme, um zu verhindern, dass wir aus der Virus-Krise in eine Rezession schlittern.“ 

„Regierung ohne jegliches Fingerspitzengefühl“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sei offenbar auf Grund seines eigenen Anlageverhaltens die Berufsgruppe der Anlageberater fremd und er könne es sich nach eigener Aussage leisten, sein Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen. „Breite Teile der Bevölkerung benötigen jedoch nicht nur in den aktuell turbulenten Börsenzeiten die Unterstützung von Beratern. Diese werden durch die zu erwartende Kostenexplosion nunmehr vor die Alternative gestellt werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben“, befürchtet Klein.

„Wenn selbst die klare Aussage des Normenkontrollrats und die derzeit krisenhafte Situation den Bundeswirtschaftsminister und die Kanzlerin nicht dazu veranlasst, gegen ein solches Gesetzgebungsvorhaben zu intervenieren, schaut man ratlos auf eine Regierung ohne jegliches Fingerspitzengefühl für die Situation der kleineren Gewerbetreibenden“, kritisiert er. (kb)

Foto: Shutterstock

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