Bundesrat billigt Gesetz zum Fonds-Vertrieb

Die Länder haben das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts durchgewunken. Der Bundesrat verzichtete auf den vom Finanzausschuss empfohlenen Anruf beim Vermittlungsausschuss.

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Zuletzt hatte der Finanzausschuss des Bundesrates unter anderem dafür plädiert, die freien Vermittler und Anlageberater von der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin kontrollieren zu lassen und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, durch die Gewerbeämter.

Durch den Verzicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, können nun die seit Monaten diskutierten Pläne zur Regulierung des sogenannten grauen Kapitalmarkts umgesetzt werden. Das Gesetz hatte Ende Oktober bereits den Bundestag passiert.

Das heißt nun, dass Vermittler künftig Informations- und Dokumentationspflichten einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem auch die Anfertigung eines Beratungsprotokolls. Anlegern muss ein Produktinformationsblatt aushändigt werden.

Außerdem müssen die Berater künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen. Darüber hinaus wird es einen Bestandsschutz für langjährig tätige Vermittler, die sogenannte Alte-Hasen-Regel, geben. Diese soll vom Sachkundenachweis befreien. Beaufsichtigt werden die Vermittler künftig, wie auch schon die Versicherungsvermittler, von den Gewerbeämtern.

Wird das Gesetz noch im Dezember verkündet, würden die gewerberechtlichen Änderungen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Zu dem Gesetz wird es zusätzlich eine Rechtsverordnung geben, in der beispielsweise die Ausgestaltung der Sachkundeprüfung detailliert geregelt wird. Die Verordnung soll voraussichtlich Anfang kommenden Jahres vorliegen. (ks)

Foto: Bundesrat

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