Verbot der Abschlussvermittlung: Ebase bietet neues Tool

Die European Bank for Financial Services (Ebase) hat als Reaktion auf das Verbot der Abschlussvermittlung für 34f-Vermittler ein Online-Tool entwickelt, das Beratern ermöglichen soll, ihren Kunden trotz der Gesetzesänderung den gewohnten Service zu bieten.

Rudolf Geyer: „Für uns hatte oberste Priorität, sofortige Rechtssicherheit für unsere angebundenen 34f-Vermittler zu schaffen.“

Das „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ ist seit dem 19. Juli in Kraft. Finanzanlagevermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) dürfen seitdem keine Finanzprodukte im Namen des Kunden mehr kaufen und verkaufen. Um die sogenannte Abschlussvermittlung zu tätigen, bedarf es künftig einer Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG).

Mit der Software „Transaktionsempfehlung“ will die Aschheimer Direktbank den betroffenen Vermittlern eine effiziente Lösung für den Arbeitsalltag bieten. Das Feature kann laut Ebase von allen Vermittlern genutzt werden, deren Endkunden über ein Online-Transaktionsrecht verfügen. Nach dem Beratungsgespräch bereite der Vermittler online die vereinbarten Transaktionen vor, der Endkunde gebe diese dann lediglich über seinen Online-Zugang per Pin oder gegebenenfalls Tan frei.

Rechtssicherheit hat oberste Priorität

Durch dieses Verfahren soll laut Ebase eine zeitnahe Orderausführung sichergestellt werden. „Aufgrund der hohen Onlinequote der Endkunden ist unsere Transaktionsempfehlung für die betroffenen Vermittler eine sehr gute Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell fortzuführen. Zusätzlich arbeiten wir bereits an weiteren Lösungen, die für unterschiedliche Konstellation von Vermittlern und Endkunden genutzt werden können“, erläutert Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von Ebase.

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Um Sicherheit für ihre Partner zu schaffen, hatte Ebase Vermittler-Transaktions-Vollmachten sofort  nach der Gesetzesänderung gelöscht. „Für uns hatte zunächst oberste Priorität, sofortige Rechtssicherheit für unsere angebundenen 34f-Vermittler zu schaffen. Während viele von der Gesetzesänderung im Nachhinein aus den Medien erfahren haben, haben wir unsere betroffenen Vermittler vorab informiert und alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um rechtzeitig zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung  für unsere Partner Sicherheit zu schaffen “, so Geyer weiter. (jb)

Foto: Ebase

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