Mifid II passiert EU-Parlament

Das Europäische Parlament hat in der gestrigen Plenarsitzung die überarbeitete Version der „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid II) verabschiedet. Statt eines Provisionsverbot soll es eine klare Unterscheidung zwischen unabhängiger und nicht-unabhängiger Beratung geben.

Das Europäische Parlament hat am Dienstagabend über die Finanzmarktrichtlinie Mifid II abgestimmt.

„Ich begrüße die heutige Verabschiedung der Mifid II durch das Europäische Parlament. Unsere Gesetzgebung muss mit den Veränderungen der Finanzmärkte Schritt halten und unsere G20-Verpflichtungen umsetzen“, kommentierte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Entscheidung.

Die Mifid II verpflichtet Vermittler von Finanzprodukten dazu, Interessenkonflikte offenzulegen. Zudem müssen sie angeben, ob sie unabhängig – gegen Honorar – oder auf Provisionsbasis arbeiten. Das ursprünglich geplante Provisionsverbot ist kein Bestandteil der Richtlinie. Berater, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, dürfen nach der Mifid II allerdings keine Provisionen mehr annehmen oder diese an den Kunden weiterleiten.

Eingeschränkte Vermittlung komplexer Produkte

Die Mifid II sieht zudem vor, dass Berater prüfen, ob ein bestimmtes Produkt für den jeweiligen Kunden geeignet ist. Hierbei unterscheidet die Richtlinie zwischen komplexen und nicht-komplexen Anlageprodukten. Komplexe Produkte sind demnach erklärungsbedürftiger und dürfen nicht uneingeschränkt an private Anleger vermittelt werden.

Laut der Mifid II müssen Berater und Finanzinstitute zudem ihre Kunden regelmäßig über Kosten und Entwicklung der vermittelten Anlageprodukte informieren. Nach der gestrigen Abstimmung im Plenum muss die Richtlinie als nächstes vom Europäischen Rat formal angenommen werden. Die Veröffentlichung der neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union ist für das zweite Quartal 2014 vorgesehen. (jb)

Foto: Shutterstock 

 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments