„Zeitliche Begrenzung des Widerrufsjokers zu begrüßen“

Über die Konsequenzen der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie und die Anforderungen an die Berater sprach Cash. mit Dieter Pfeiffenberger, Bereichsvorstand Immobilienfinanzierung Postbank/DSL Bank.

Dieter Pfeiffenberger: „Aufgrund der neuen Anforderungen wird es zu einer Marktbereinigung unter den Vermittlern kommen.“

Cash.: Am 21. März ist die lang diskutierte Wohnimmobilienkreditrichtline in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Branche?

Pfeiffenberger: Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, europäische Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei in den letzten Monaten der sogenannte „Widerrufsjoker„, bei dem vermeintlich fehlerhafte Klauseln in einzelnen Kreditverträgen vom Darlehensnehmer genutzt werden sollen, um sich auf diese Weise von hohen Zinsen zu befreien. Es hat diesbezüglich zahlreiche Klagen und Beschwerden gegeben. Der Gesetzgeber hat jetzt eine klare Regelung getroffen und den sogenannten ewigen Widerrufsjoker zeitlich begrenzt. Das begrüßen wir. Denn die deutschen Verbraucher entscheiden sich bei dem Erwerb von Immobilien für Kreditangebote mit langfristiger Zinsbindung. Diese Tendenz hat in den letzten Jahren sogar zugenommen. Auf diese Weise sichern sie sich gegen das Risiko steigender Zinsen ab, wodurch Zahlungsausfälle und Überschuldungen vermieden werden. Kredite mit langfristiger Zinsbindung können aber nur angeboten werden, wenn sich auch der Darlehensgeber darauf verlassen kann, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit vertragsgemäß durchgeführt wird.

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Warum ist es so wichtig, dass die Verträge eingehalten werden?

Dies liegt daran, dass der Darlehensgeber das Darlehen für die gesamte Laufzeit refinanziert und für diesen Zeitraum die Refinanzierungskosten zu tragen hat. Aus diesem Grund sollte das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung bei Festzinsvereinbarungen nach wie vor auf enge Ausnahmefälle begrenzt werden und der Darlehensgeber die Möglichkeit haben, im Falle der vorzeitigen Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, die den tatsächlich entstandenen Schaden in vollem Umfang kompensiert. Andernfalls ist zu erwarten, dass Festzinskredite für Verbraucher deutlich teurer werden, wie dies in anderen europäischen Ländern, in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird, bereits heute der Fall ist.

Seite zwei: „Vorgaben sind eine große Herausforderung“

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