MiFID: Was will die Börse?

Prof. Dr. Heinrich Peters, Vorstand BÖAG Börsen AG, Hamburg und Hannover, fordert, dass geschlossene Fonds bei der Umsetzung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID in deutsches Recht als Wertpapiere eingestuft werden. Das geht scheinbar aus einer Mitteilung hervor, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin, unter der Überschrift ?Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke? gemeinsam mit der BÖAG verbreitet wurde.

Sollte dieser Forderung entsprochen werden, dürften voraussichtlich nur noch Banken und Finanzdienstleistungsinstitute geschlossene Fonds auflegen und vermitteln. Das hätte dramatische Auswirkungen für den Markt.

Bisher sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich vor, dass geschlossene Fonds nicht als Wertpapiere eingestuft werden. „Die Börsen AG und der vzbv bezweifeln, ob die Sonderregel für geschlossene Fonds mit der EU-Richtlinie vereinbar ist“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Und weiter: „Geschlossene Fonds erfüllten vielmehr – zumindest grundsätzlich – alle Bedingungen, um als Wertpapiere klassifiziert zu werden.“ Peters fügt als Zitat hinzu: ?Die aktuellen Umsätze an den Zweitmärkten zeigen, dass sich ein fungibler Handel zu etablieren beginnt. Sobald sich diese Entwicklung verfestigt hat, gibt es keinen Grund, geschlossene Fonds nicht unter den Wertpapierbegriff zu fassen?.

Auf Nachfrage von cash-online relativiert Sven Marxsen, Justitiar der Börse, die Forderung allerdings deutlich. „Derzeit halten wir es für richtig, geschlossene Fonds nicht als Wertpaiere einzustufen“, sagt er. „Wir wenden uns nur dagegen, dass dies durch die Gesetzesbegründung für alle Zukunft ausgeschlossen wird“, fügt er hinzu.

Offenbar – so die Interpretation von cash-online – rührt die missverständliche Mitteilung auch daher, dass die BÖAG sich mit dem vzbv auf eine Formulierung einigen musste. Die Verbraucherschützer sehen geschlossene Fonds grundsätzlich als Teil des „grauen Kapitalmarkts“.

Für Fachkreise kommt der Vorstoß dennoch überraschend. Die BÖAG ist Muttergesellschaft der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg. Sie betreibt die führende Zweitmarkt-Plattform für geschlossene Fonds. Sollte es in der Branche ? vor allem bei den privaten Initiatoren ? durch eine neue gesetzliche Regelung zu Verwerfungen kommen, könnte auch der Handel bei der Fondsbörse in Mitleidenschaft gezogen werden.

Zudem hat sich der Verband geschlossener Fonds, Berlin, gegen die Einstufung des Produktes als Wertpapier ausgesprochen. Wenn sich die BÖAG nun gegen die Branche stellen sollte, könnten Initiatoren ihre Kooperation mit der Börse einschränken, so die Befürchtung. Bisher entfällt ein Großteil des öffentlichen Zweithandels auf Fonds jener Initiatoren, die ihn aktiv unterstützen.

Von einer generellen Fungibilität ist der Markt ohnehin noch weit entfernt. Bei rund 80 Prozent der geschlossenen Fonds, die bei der Fondsbörse Deutschland gelistet sind, wurde in den vergangenen zwölf Monaten nicht ein einziger Anteil gehandelt.

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