Erben: DBA mit Österreich gekündigt

Die Bundesregierung hat das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern zum Jahresende gekündigt. Diese Maßnahme war bereits erwartet worden, nachdem Österreich beschlossen hatte, die Erbschaftsteuer ab August 2008 komplett abzuschaffen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will verhindern, dass vermögende Deutsche ?einen gesteigerten Anreiz? erhalten, ?auf relativ einfache Weise die deutsche Erbschaftbesteuerung auch für ihre deutschen Erben zu vermeiden?, so die Mitteilung des Finanzministeriums. Das allgemeine DBA mit Österreich bleibt von der Kündigung unberührt.

Anteile an geschlossenen Österreich-Immobilienfonds unterliegen für deutsche Erben demnach ab 2008 der Erbschaftsteuer nach den deutschen Regeln. Dies lässt sich auch durch vorzeitige Vermögensübertragung nicht vermeiden, denn das jetzt gekündigte DBA gilt nur bei Erbschaften, also nach dem Tod des Erblassers, und nicht Schenkungen. (sl)

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