Keine Steuerstundung mit Private Placements

Private Placements sind nicht als Mittel zur Steuerstundung geeignet. Diese Ansicht vertritt der Steuerexperte Hans-Jürgen Weiland, Dozent an der Hochschule für Finanzen Hamburg, der auf Einladung von eFonds 24 zu dem Thema referierte. Dem Fondsplattform-Betreiber zufolge sieht die Finanzverwaltung nach Einschätzung Weilands bei Private Placements den Tatbestand der Modellhaftigkeit erfüllt.

?Wer eine Investitionsidee hat und dafür Anleger ins Boot holt, in welcher Form auch immer, verursacht den Tatbestand Modellhaftigkeit?, erläuterte Weiland. Dann gestattet die Finanzverwaltung keine Steuerstundung. Modellhaftigkeit kann Weiland zufolge nur vermieden werden, wenn der Anleger selbst den tatsächlichen Anstoß für die Investition gibt.

Steuerstundung ermöglicht es, die Besteuerung von Einkommen auf die Zukunft zu verschieben und mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wer in der Zukunft niedrigere Einkünfte oder Verluste erwartet, kann so Steuern sparen. Private Placements sind geschlossene Fonds mit einer Mindestzeichnungssumme von 200.000 Euro.

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