Neuer Vorstoß gegen Fonds mit Finanzinstrumenten

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) und will den Tatbestand des Finanzkommissionsgeschäfts durch das ?Effektengeschäft? ersetzen, das weiter gefasst ist. Betroffen davon wären nach einem aktuellen Gesetzentwurf unter Umständen alle geschlossenen Fonds, die in Finanzinstrumente (beispielsweise Wertpapiere, Investmentfonds oder Zertifikate) investieren. Sie bräuchten zukünftig eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Frankfurt und Bonn, als Kreditinstitut.

Reaktion auf Urteil des BVerwG

Die Bundesregierung reagiert damit offenbar auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Februar 2008, das eine Verfügung der BaFin gekippt hatte (cash-online berichtete hier). Die BaFin hatte 2004 und 2005 mehrere geschlossene Fonds und weitere Anlageofferten mit der Begründung untersagt, sie betrieben ohne Erlaubnis das Finanzkommissionsgeschäft. Dabei handelt es sich laut KWG um ?die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung?.

Strittig war dabei vor allem der Tatbestand ?für fremde Rechnung?, denn Fonds agieren bei Ihren Investitionen formal auf eigene Rechnung. Die BaFin hatte jedoch befunden, dass sie unter ?wirtschaftlicher Betrachtungsweise? auf fremde Rechnung (nämlich die der Anleger) tätig seien. Doch damit konnte sich die Behörde beim BVerwG, jedenfalls in dem entschiedenen Fall, nicht durchsetzen.

Geltung für ?Treuhandkommanditmodelle?

Laut Gesetzentwurf soll nun schon die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten ?für andere? den Tatbestand des Bankgeschäfts erfüllen. Dies ist nach der Begründung für den Gesetzentwurf ?wirtschaftlich zu verstehen? und schließe insbesondere auch die Angebote ein, ?die sich an das breite Publikum richten und bei denen Anleger über ihre Einbindung in gesellschaftsrechtliche Modelle, zum Beispiel Treuhandkommanditmodelle, ? zusammengefasst werden, solange die Tätigkeit eine Dienstleistung für andere darstellt?.

Nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, München, lässt sich die Tragweite der möglichen Folgen für geschlossene Fonds momentan nicht abschätzen. Unter Umständen könnten wesentlich mehr Konstellationen erfasst werden als beabsichtigt ist, so Deloitte. Zu erwarten sei zunächst eine Diskussion im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit den Branchenverbänden. (sl)

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