Regulierung: Lobby-Verbände melden sich zu Wort

Nachdem der Diskussionsentwurf für die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt wurde, beziehen die Branchenverbände Stellung. Der VGF fordert ausreichend Zeit, damit Vermittler sich auf die neuen Regeln einstellen können. Der AfW will sich nicht damit abfinden, dass es keine Ausnahme für alte Hasen geben soll. 

Grundsätzlich begrüßen beide Lobby-Organisationen der Branche das geplante neue Regelwerk. Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) habe sich seit Februar 2009 für einen verlässlichen Rechtsrahmen für geschlossene Fonds und deren Vertrieb eingesetzt, heißt es in einer ersten Reaktion des VGF. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs sei nun der erste Schritt gemacht, diesen Rechtsrahmen zu etablieren.

Der Finanzdienstleisterverband AfW gab folgendes Statement ab: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf, da er die Existenz und Unabhängigkeit der freien Finanzdienstleister weiterhin ermöglicht.“

Die gewerberechtliche Regulierung habe sich im Versicherungsbereich seit 2007 grundsätzlich bewährt und gewährleiste durch ihre hohen Anforderungen zum Beispiel an die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die Dokumentation sowie Sachkunde zugleich auch funktionierenden Verbraucherschutz.

Allerdings formulieren die Verbände erwartungsgemäß auch Forderungen. Der VGF weist darauf hin, dass es neben der inhaltlichen Diskussion auch auf den Zeitplan zur Umsetzung ankomme. Wichtig seien nicht nur marktgerechte Regelungen. Auch die zukünftig über den freien Vertrieb aufsichtsführenden Institutionen müssten in die Lage versetzt werden, diese Aufsichtsfunktion übernehmen zu können.

„Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es an einem adäquaten Vollzug fehlt. Darüber hinaus müssen die betroffenen freien Vertriebe genügend Zeit erhalten, sich auf die neuen Anforderungen einstellen zu können“, so VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Unterdessen hat der AfW den Bestandsschutz für Berater und Vermittler, die bereits langjährig am Markt tätig sind, zu seinem Steckenpferd gemacht. Die Position des Verbands ist hinlänglich bekannt: Demnach wären schlechte Berater vom Markt oder von den Gerichten längst aussortiert worden, weshalb es für die sogenannten alten Hasen eine Sonderregelung geben müsse.

Seite 2: AfW-Vorstand Rottenbacher empfängt Signale

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