Axel Stiehler: „Das deutsche EEG ist ein Exportschlager“

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde seit dem Inkrafttreten im April 2000 von mehreren europäischen Staaten kopiert. Für Axel Stiehler, Geschäftsführer bei Aquila Capital, ist die damit verbundene Investitionssicherheit mehr als nur ein Standortvorteil.

Axel Stiehler, Aquila Capital
Axel Stiehler, Aquila Capital

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich ehrgeizige Ziele gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Anteil regenerativer Energien massiv auszubauen. Nach Angaben der European Wind Association stieg 2011 der Zubau an Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen auf 32 Gigawatt (GW). Somit entfielen über 71 Prozent der brutto zugebauten Kraftwerksleistung auf Erneuerbare Energien. Ihr Anteil an der installierten Gesamtenergiekapazität legte im Jahr 2011 auf 31 Prozent zu.

Doch auch einige EU-Anrainerstaaten, die den Ausbau regenerativer Energien mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen forcieren. Hierzu zählten nach Angaben von Aquila Capital auch die Türkei und Serbien. Während die Türkei, wo das Hamburger Emissionshaus mehrere Wasserkraftwerke betreibt, früh mit der Förderung begann, intensiviert Serbien erst seit kurzem den Ausbau. In beiden Staaten sei analog zu den etablierten Märkten in Westeuropa ein Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wesentlicher Treiber für diese Entwicklung.

Deutschland war das erste Land Europas, das die Förderung Erneuerbarer Energien gesetzlich regelte: Am 1. April 2000 löste das EEG das bis dato geltende Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) ab. „Hinter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland steckt eine wahre Erfolgsgeschichte – es hat maßgeblich zum schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien beigetragen und ist zur Umsetzung der Energiewende unverzichtbar“, erläutert Stiehler.

Eckpfeiler des Gesetzes ist die hohe Investitionssicherheit: Jede Kilowattstunde Strom, die über Erneuerbaren-Energien-Anlagen erzeugt wird, muss abgenommen werden. Betreiber erhalten eine staatlich garantierte Vergütung für ihren Strom, die je nach Art und Größe der produzierenden Anlage unterschiedlich hoch ist.

Inzwischen hat eine Vielzahl von Staaten – darunter die Mehrzahl der EU-Mitgliedsländer – das deutsche EEG als Vorbild für die Gestaltung eigener Förderprogramme herangezogen. „In Frankreich erfolgte im Jahr 2001 erstmals die Einführung eines Einspeisevergütungssystems, das seitdem mehrfach modifiziert wurde“, so Stiehler. Weitere Länder folgten: Spanien mit der Verabschiedung des Real Decreto im März 2004, die Türkei mit dem YEK (Yenilenebilir Enerji Kanunuzur) und Italien mit dem Conto Energia ein Jahr später.

Seite 2: Die umlagefinanzierten Vergütungssysteme und Subventionsmodelle Europas im Überblick

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