AIFM-Gesetz: Es geht um mehr als nur Details

Die Reaktionen und Medienberichte zu dem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie für „Alternative Investment Fonds Manager“ (AIFM) lassen befürchten, dass die wichtigsten Themen in den Hintergrund treten.

Cash-Kolumnist Stefan Löwer
Cash-Kolumnist Stefan Löwer

In Hinblick auf geschlossene Fonds scheinen die geplante Begrenzung des Fremdkapitalanteils und des Anteils der Vermögensgegenstände mit Währungsrisiko auf jeweils 30 Prozent des Fondsvolumens sowie die Mindestbeteiligung von 50.000 Euro für Ein-Objekt-Fonds im Mittelpunkt der Diskussion und der Kritik zu stehen.

Das sind ohne Zweifel wichtige Themen für die großen Produktsegmente und für die etablierten Initiatoren. Doch es geht um mehr. Für nicht wenige Anbieter und für den künftigen Charakter der Branche sind zwei andere Punkte von erheblich größerer – existenzieller – Bedeutung: Die fehlenden Erleichterungen für kleine Unternehmen und die Beschränkung der erlaubten Investitionsgegenstände auf wenige Segmente.

Zum ersten Punkt: Die EU-Richtlinie sieht Ausnahmeregelungen für Manager (Initiatoren) vor, die weniger als 100 Millionen Euro Fondsvolumen verwalten. Sofern kein Fremdkapital eingesetzt wird, liegt die Grenze sogar bei 500 Millionen Euro. Entsprechend umfangreich und zugeschnitten auf große Unternehmen, die das gewaltige Ausmaß der Bürokratie bewältigen können, sind die Vorschriften für jene Anbieter, die die Grenzen überschreiten.

Mehr als ein Drittel der Initiatoren verschwindet

Der Diskussionsentwurf jedoch gewährt Erleichterungen unterhalb der Grenzwerte nur für Manager von Spezialfonds für Profi-Investoren. Bei Angeboten für Privatanleger gilt das komplette Gesetz abweichend vom EU-Standard ab dem ersten Fonds, was nicht wenige kleine und junge Anbieter erdrücken dürfte und den Einstieg neuer Initiatoren ohne institutionellen Hintergrund enorm erschwert.

Die Beschränkung der Investitionen auf Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug-, Erneuerbare-Energien- und ÖPP-Projekte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Private-Equity-Dachfonds wird ebenfalls dazu beitragen, dass die Zahl der Initiatoren deutlich schrumpft.

Das scheint auch das Finanzministerium zu erwarten. Derzeit gibt es etwa 320 bis 350 aktive Anbieter von Fonds aller Couleur und Größenordnungen – vom Bürgerwindpark bis zum Büropalast. Die Kostenschätzung im Diskussionsentwurf hingegen geht nur von 200 Anträgen auf AIFM-Zulassung aus (eingeschlossen Manager von Spezialfonds). Das wäre ein Rückgang um mehr als ein Drittel.

Dass die Lücke durch neue private Anbieter geschlossen wird, ist kaum anzunehmen. Denn nicht nur der Einstieg über Marktnischen außerhalb der noch erlaubten und entsprechend eng besetzten Branchen wird nicht mehr möglich sein.

Auch der Start ohne BaFin-Bürokratie über kleine Projekte mit wenigen Anlegern ist bald Geschichte: Das AIFM-Gesetz gilt unabhängig von der Beteiligungshöhe und für alle Konzepte mit mehr als einem (!) Anleger. Selbst der kleinste Bürgerwindpark benötigt demnach die komplette AIFM-Bürokratie.

Seite zwei: Bald so langweilig wie die Investmentfonds?

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