AIFM-Gesetz: Es geht um mehr als nur Details

Manch etablierter Initiator wird sich insgeheim vielleicht darüber freuen, auf diese Weise den einen oder anderen Wettbewerber abschütteln zu können und vor neuer Konkurrenz geschützt zu werden. Doch das wäre kurzsichtig.

Zwar bleiben die aktuell größten Marktsegmente erlaubt. Aber gerade Vielfalt und Kreativität zeichnen die Branche aus. Das AIFM-Gesetz hingegen zementiert den Status Quo und verhindert durch die engen Produktbeschränkungen jegliche Innovation.

Auch die heute etablierten privaten Initiatoren werden kaum noch Möglichkeiten haben, sich mit neuen Konzepten und Ideen gegen die Finanzkraft der Bankentöchter zu stemmen. Sicherlich: Die meisten werden es zunächst schaffen. Aber der private, inhabergeführte Teil des Marktes wird nach und nach ausbluten. Und einigen der ohnehin angeschlagenen Häuser könnte das Bürokratie-Monster schon jetzt den Rest geben. Neue Anbieter – Manager eben – werden hingegen hauptsächlich aus den Banken und den Großkonzernen kommen.

Am Ende sieht die Branche der geschlossenen Fonds in einigen Jahren womöglich genauso langweilig aus wie die Investmentfonds heute: Austauschbare Produkte, kaum Unternehmerpersönlichkeiten und beherrscht von wenigen Anbietern aus dem Bankensektor.

Die Politik konterkariert ihre Ziele

Und die Politik? Sie hat das Thema verfehlt und erreicht das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollte. Als Begründung für die generellen Einstiegshürden und die Produktbeschränkungen muss einmal mehr der Anlegerschutz herhalten. Doch dieser wurde schon im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes durch die Qualifizierung und Beaufsichtigung des Vertriebs, bessere Informationen für die Anleger sowie die erweiterte BaFin-Prospektprüfung abgehakt und verbessert.

Die EU-Richtlinie AIFM hingegen zielt nicht auf den Anlegerschutz, sondern auf die Vermeidung systemischer Risiken durch institutionelle Hedge- und Private-Equity-Fonds, die auch vier Jahre nach dem Beginn der Krise noch immer unbeaufsichtigt Milliarden und Billionen um den Globus jagen.

Insofern sind in der Richtlinie auch die Ausnahmen für kleine Unternehmen konsequent. Sie können das Finanzsystem nicht gefährden. Privatanleger spielen in dieser Dimension ohnehin keine Rolle.

Das AIFM-Umsetzungsgesetz jedoch schießt weit über die Ziele der AIFM hinaus. Es behindert nicht nur die Finanzierung von Investitionen und Innovationen mit privatem Kapital und beschädigt damit den Standort Deutschland. Die Bundesregierung legt damit auch eine weitere Milliarden-Branche eben jenen Finanzinstitutionen vor die Füße, die sie eigentlich in die Schranken weisen will: Den Banken.

Stefan Löwer ist Chefanalyst der G.U.B., Deutschlands ältestem Analysehaus für geschlossene Fonds, und begleitet den Themenbereich geschlossene Fonds in der gesamten Cash.-Unternehmensgruppe. Als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst beobachtet Löwer die Branche und ihre Produkte insgesamt bereits seit mehr als 15 Jahren.

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