Feuerwerk: Richtig versichert an Silvester

Zu Silvester bleiben Unfälle mit Feuerwerk nicht aus. Sach- und Personenschäden entstehen meist aufgrund von Materialfehlern oder unsachgemäßer Handhabe. Je nach Schadensart hilft eine andere Versicherung, wie der Immobilienverband IVD Nord-West erklärt.

Sylvester„Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Gäste in der Wohnung Knaller entzünden und dadurch Schäden entstehen“, erklärt Michael Bruns, Vorsitzender der Immobilienlobby: „Dies gilt auch für den Hausflur in einem Mietshaus, für Mülltonnen oder für Briefkästen.“ Es hafte jeweils die Versicherung des Versursachers.

Bei einem größeren Wohnungsbrand, bei dem etwa Feuer und Löschwasser größere Zerstörungen anrichten, greift die Hausratsversicherung. Bei Schäden an der Hauswand, dem Dach oder der Garage, haftet dagegen die Gebäudeversicherung ein.

Lackschäden oder größeren Schäden am Fahrzeug durch Feuerwerkskörper übernimmt die Teilkaskoversicherung.

Bei Personenschäden tritt die Krankenversicherung für die Behandlung ein. Dauerhafte gesundheitliche Schäden deckt eine Unfallversicherung ab. (mr)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments