Offene Immobilienfonds: Schadensersatzansprüche vor der Verjährung

Die offenen Immobilienfonds machen seit Ausbruch der Finanzkrise in 2008 immer wieder durch zeitweise Schließungen von sich reden, vier Publikumsfonds befinden sich sogar inzwischen in der Abwicklung. Anlegeranwälte wollen nun Schadensersatz erstreiten.

hammer-urteil-shutt_78222181Allerdings gelte es, die Verjährungsfrist zu beachten. „Wer noch etwas tun will, muss schnellstens aktiv werden“, erklärt Kapitalmarktrechtler Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding+Barth und Partner des Rechtsanwalts-Joint-Ventures Protect Invest Alliance (PIA). Zum 31. Dezember 2011 drohe bei allen offenen Immobilienfonds (OIFs), deren Rücknahme in 2008 erstmals ausgesetzt wurde, die endgültige Verjährung der Ansprüche. Nieding+Barth will nach Informationen des „Handelsblatt“ insbesondere massiv gegen die Verwalterin des OIF Morgan Stanley P2 Value vorgehen, der sich seit Oktober 2010 in der Abwicklung befindet.

Grundlage für eventuelle Regressansprüche seien eine mögliche Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben. „In den Prospekten der Fondsgesellschaften finden sich Formulierungen wie ‚risikoloses Sparprodukt’. Diese offensichtlich falschen Zusicherungen waren für nahezu alle Investoren der Grund, die Anteile zu erwerben“, erläutert Bankrechtler Andreas Tilp, Gründer und Geschäftsführer der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft und ebenfalls PIA-Partner.

Die Schieflage der offenen Immobilienfonds sei für Anleger inzwischen zu einem kapitalen Schadensfall geworden. Aktuell liegen knapp 25 Milliarden Euro in den Fonds auf Eis, die die Rücknahme ihrer Anteile gestoppt haben. Die Anleger kommen gar nicht oder bei einem Verkauf über die Börse nur mit deutlichen Abschlägen an ihr Geld.

Den Käufern der Produkte wurden die Fonds oft als Alternative zu Sparprodukten verkauft – angeblich genauso sicher aber mit höherer Rendite ausgestattet und liquide wie ein Aktienfonds, bemängeln die Rechtsexperten. Sie wollen einen Schadensersatzanspruch erstreiten, der zur Rückabwicklung des gesamten Geschäfts führt. (bk)

Foto: Shutterstock

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