KfW stockt Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ auf

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau wird aufgestockt. Wer seine Wohnimmobilie energetisch saniert, profitiert jetzt von höheren Investitionszuschüssen. Wie von der Regierung im Dezember beschlossen, fließen bis 2020 jährlich zusätzliche 300 Millionen Euro an Bundesmitteln. 

Peter Ramsauer

Der Bund stellt die Mittel für die Verbesserung der bestehenden Zuschussförderung über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ab sofort zur Verfügung. Anträge können direkt bei der KfW gestellt werden.

Insbesondere private Eigentümer sollen von höheren Zuschussbeträgen profitieren. „Hausbesitzern, die ihren Wohnraum oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren möchten, bieten wir durch die neuen KfW-Zuschüsse eine starke finanzielle Unterstützung. Bis einschließlich 2014 stellen wir hierfür 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereit. Ab heute stehen zusätzlich über acht Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein kräftiger Schub für die Energiewende“, kommentiert Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer.

„40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich auch davon ab, inwieweit dort Einsparpotenziale gehoben werden können. Mit der Verbesserung unserer Programme wollen wir gezielt privaten Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der ‚eigenen vier Wände‘ erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Mit den Programmverbesserungen leisten wir einen weiteren Beitrag für das Gelingen der Energiewende“, ergänzt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe.

Die Aufstockung der Investitionszuschüsse im Detail:

– Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 Prozent auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit

– Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit

– Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20 auf 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit

Parallel dazu werden nach Angaben der KfW auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz ein Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 1. März 2013 über die Hausbanken möglich sein.

Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Detail:

– Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von zehn auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit

– Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5 auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit

Neues KfW-Programm für Heizungsanlagen

Ab dem 1. März 2013 will die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien starten. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden soll beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. (te)

Foto: BMVBS

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