Altersgerecht investieren

Gesetzlicher Rahmen für Pflegeimmobilien

Als Argument für die hohe Sicherheit des Investments wird gerne damit geworben, dass die Miete des Pflegebedürftigen von der Sozialkasse übernommen wird, falls die Rente nicht ausreicht. Das stimmt zwar, allerdings müssen Anleger auch beachten, dass Pflegeheime vielmehr als Wohnimmobilien von gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängen. Ein aktuelles Beispiel: Ab 2019 darf es in Pflegeheimen in Baden-Württemberg nur noch Einbettzimmer geben. Eigentümer von Zweibettzimmern haben dadurch dann nur noch die Hälfte der Einnahmen.

Pflegezimmer können durchaus eine lukrative Kapitalanlage sein. Allerdings muss die Rendite deutlich über den etwa vier Prozent an Verzinsung liegen, die mit Wohnungen möglich ist. Denn die zusätzlichen Risiken müssen verzinst werden. Wer diese Risiken nicht eingehen möchte, kann auch mit Wohnimmobilien vom demografischen Wandel profitieren – zumindest, wenn sie demografiefest sind.

Barrierefreie Wohnungen

Das ist nur der Fall, wenn die Wohnung für alle möglichen Mietergruppen geeignet ist. Anleger sollten besonders darauf achten, dass die Wohnung barrierefrei ist. Schließlich sind Senioren eine immer stärker wachsende Gruppe. Barrierefreiheit ist aber auch für viele anderen potenziellen Mieter ein Komfort, der einen großen Pluspunkt darstellt und höhere Mieten rechtfertigt. Denn auch eine junge Familie ist froh um jede Stufe, über die der Kinderwagen nicht getragen werden muss.

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Demografiefeste Wohnungen sind für Anleger eine gute Investitionsgelegenheit: Denn deutschlandweit gibt es ein Unterangebot an barrierefreien Wohnungen. Aktuell werden nur vier bis fünf Prozent der Neubauwohnungen barrierefrei gebaut. Das ist viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass es derzeit 3,7 Millionen Senioren mit Bewegungseinschränkungen gibt, für die 2,1 Millionen altersgerecht ausgestattete Wohnungen fehlen.

Autor Dr. Michael Held ist Geschäftsführer der Terragon Investment GmbH, Berlin

Foto: Terragon Investment

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