Der Immobilienverkauf im Erbfall

Zur Einschätzung des aktuellen Markpreises sollte man daher auf jeden Fall objektive Kriterien zugrunde legen. Professionelle Makler und geprüfte freie Sachverständige für Immobilienbewertung setzen normierte Bewertungsmethoden ein: beim selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus das Sachwertverfahren, das auf der Betrachtung der Herstellungskosten nach NHK 2010 basiert, bei der Eigentumswohnung das Vergleichswertverfahren und beim vermieteten Mehrfamilienhaus das Ertragswertverfahren.
Dazu kommen eigene Fachkompetenz und langjährige Marktkenntnis.

Unter die Lupe zu nehmen ist beispielsweise die Lage: Wie sieht es aus mit der Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, der Erreichbarkeit von Geschäften, Ärzten, Schulen, Restaurants? Wie mit der Nähe von Grünanlagen?

Genaue Prüfung der Immobilie

Ein intensiver Blick muss auf die Immobilie selbst geworfen werden: Wie sind Alter und Zustand, wie steht es um Heizungsanlage oder Wärmedämmung? Wurden Modernisierungen vorgenommen? Für die Gesamtanalyse müssen viele Unterlagen eingesehen werden: Grundbuchauszug, amtlicher Lageplan, Bauunterlagen, Energieausweis, Gebäudeversicherung.

Bei Eigentumswohnungen gehören dazu auch die Teilungserklärung, Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

Ein erfahrener Immobilienvermittler erledigt diese Dinge gern. Im Anschluss begleitet er die Erben kompetent durch den Vermarktungsprozess bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Er erspart den Erben damit viel Zeit und Mühe.

Autor Daniel Ritter ist Geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH.

Foto: von Poll Immobilien

 

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