Unberechtigte Mieterhöhung: Was Mieter wissen müssen

Nicht jede angekündigte Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen ist rechtens. Die folgenden Fakten, Rechte und Pflichten sollten Mieter kennen, um nicht zu viel zu zahlen.

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Nicht jede Mieterhöhung ist berechtigt. Mieter sollten ihre Rechte kennen und angekündigte Modernisierungsmaßnahmen überprüfen.

Wie auch bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen lohne sich bei angekündigten Mieterhöhungen ein genauer Blick auf die Maßnahmen. Nicht jede Leistung erfülle tatsächlich modernisierende Bedingungen, oftmals handele es sich um reine Instandhaltung oder Instandsetzung.

Aber auch das Phänomen der modernisierenden Instandsetzung sei nicht selten. Worauf Mieter in solchen Fällen achten sollten, welche Rechte sie haben und unter welchen Bedingungen die Miete wirklich angehoben werden darf, weiß Daniel Schlör, Geschäftsführer von Mineko und Experte für Mietrecht.

Instandhaltung und Instandsetzung versus Modernisierung

Wenn die Heizung nicht heizt oder die Wasserleitung tropft, müsse der Vermieter handeln und die Schäden reparieren lassen. „Er ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Wert und die Wohnverhältnisse seines Mietobjekts zu bewahren. Dabei handelt es sich um Instandhaltung“, sagt Schlör.

Instandsetzung liege dann vor, wenn Beschädigtes repariert und der vertragliche Zustand wiederhergestellt werden muss. Wenn der Eigentümer das Gebäude dagegen auf einen neuen Technikstand bringen will und damit der Wert des Mietobjekts steigt, werde von einer Modernisierung gesprochen. Dazu zähle etwa der Anbau eines Balkons oder eines Aufzugs.

Instandsetzung ist Sache des Vermieters

Wer bei Modernisierung und Instandsetzung zahlen muss, sehe das Gesetz ganz klar vor. Die Kosten für Instandhaltung würden über die vertraglich vereinbarte Miete abgedeckt und würden damit in der Verantwortung des Vermieters liegen.

Ausnahmen würden dabei solche Wartungsarbeiten bilden, die als gesonderte Posten in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind und die Schönheitsreparaturen, die der Mieter unter Umständen selbst übernehmen müsse.

Modernisierungskosten können umgelegt werden

Anders verhalte es sich bei Modernisierungen: für die Aufwertung einer Wohnung könne der Vermieter bis zu elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen – der Mieter müsse also für den gehobenen Wohnstandard zahlen.

Seite zwei: Modernisierende Instandsetzung

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