Das kleine Einmaleins des Mietrechts

Das Mietrecht ist ein komplexes juristisches Gebilde. Regelmäßige Urteile des Bundesgerichtshofes machen es noch unübersichtlicher. Dazu kursieren viele Gerüchte, Irrtümer und Halbwahrheiten über das Mietrecht. Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter. Gastbeitrag von Gordon Gross, Haus & Grund

Mietrecht Gordon Gross Haus & Grund

Ein nicht selten gehörter Kommentar ist: „Ich zahle doch Miete. Da will ich in meiner Wohnung auch tun und lassen können, was ich will.“ Vermieter und Mieter haben oft sehr unterschiedliche Vorstellungen und Interessen bei den Fragen der Verantwortung und welcher Geldbeutel dafür herhalten muss.

Mieterauswahl: Damit der Vermieter später keine böse Überraschung erlebt, sollte er vor Beginn des Mietverhältnisses alle wichtigen Informationen vom Mieter einholen: Angefangen bei der Solvenzauskunft, einem Gehaltsnachweise, gegebenenfalls einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, einer Kopie des Personalausweises und einer Mieterselbstauskunft.

Dazu muss der Vermieter darauf achten, dass alle Personen, die Mieter werden und als Vertragspartner in den Mietvertrag aufgenommen werden sollen, bei der Wohnungsbesichtigung dabei sind. Nur so kann verhindert werden, dass es hinterher zu unnötigem Streit kommt und der Mietvertrag eventuell widerrufen wird. Sollten bei dem Besichtigungstermin nicht alle Personen dabei gewesen sein, empfiehlt es sich, gegebenenfalls einen zweiten Besichtigungstermin zu machen, an dem alle zukünftigen Vertragspartner anwesend sind.

Mietverträge: Vermieter sollten Mietverträge erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages erwerben und immer die neuesten Mietvertragsmuster verwenden, damit sie sicher sein können, dass die neueste Rechtsprechung bereits in die Mietverträge eingearbeitet ist.

Miethöhe und Mieterhöhungen: Jeder Mietinteressent will wissen, was die Wohnung kosten wird. Als Vermieter sollten sie sich von dieser Frage nicht überraschen lassen, sondern vorher entscheiden, welche Miete sie verlangen wollen und ob sie gegebenenfalls verhandlungsbereit sind. Bei der Vermietung durch einen Makler ist dieser oft bei der Festlegung der Miethöhe behilflich. Wer selbst vermietet, muss eigenständig Informationen über die übliche Miete einholen. Die Miethöhe kann von Vermieter und Mieter grundsätzlich frei vereinbart werden. In vielen Regionen in Deutschland gilt inzwischen die sogenannte Mietpreisbremse.

Dort darf die Miete bei Vertragsabschluss nur maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es sei denn, die zuvor erzielte Miete war bereits höher, die Wohnung wurde vor der Vermietung modernisiert oder die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig genutzt. In Städten oder Gemeinden mit Mietspiegel lässt sich die ungefähre Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand dieser relativ einfach feststellen. Sollte kein Mietspiegel existieren, kann die ortsübliche Vergleichsmiete mittels einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder anhand von drei Vergleichswohnungen ermittelt werden.

Seite zwei: Staffel- oder Indexmiete?

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