Achtung Immobilienerbe: Die fünf größten Fallen

Immobilienerben müssen unter Umständen gar keine Steuern zahlen, auch wenn der Wert der Immobilie über dem Erbschaftssteuer-Freibetrag liegt. Hat der Erblasser die letzten zehn Jahre vor seinem Tod die Immobilie selbst bewohnt, so erben Ehepartner und Kinder steuerfrei, wenn das Haus oder die Wohnung für mindestens zehn Jahre ihr Lebensmittelpunkt ist.

Die Kinder des Erblassers müssen einen Restwert versteuern, wenn die Grundfläche 200 Quadratmeter überschreitet. Ausnahmen von der Zehnjahres-Regel werden nur in Härtefällen gemacht, beispielsweise bei einem Umzug ins Pflegeheim.

Unter Wert verkaufen

Viele Erben wollen die geerbte Immobilie nicht selbst bewohnen oder vermieten und entscheiden sich dafür, sie zu verkaufen. In diesen Fällen ist es wichtig, den Objektwert neutral einschätzen zu können.

Wird der Preis, beispielsweise aus emotionalen Gründen, zu hoch eingeschätzt, so wird die Immobilie zu lange am Markt bleiben. Das könnte Interessenten misstrauisch machen und den Verkaufspreis unter den eigentlichen Wert drücken. Besonders kompliziert wird es, wenn sich mehrere Erben nicht einigen können. Käufer könnten diese Uneinigkeit für sich nutzen. (kl)

Foto: Shutterstock


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