Wohnungsmarkt beeinflusst Wähler kaum

Deutschlandweit steigen die Mieten seit Jahren an und es ist kein Ende in Sicht. Besonders für Geringverdiener wird städtischer Wohnraum immer schwerer bezahlbar. Die Wahlentscheidungen bei der kommenden Bundestagswahl beeinflusst das jedoch wenig, zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage.

Bundestagswahl
Die Wahlentscheidungen der Bundesbürger werden von anderen Themen als der Wohnsituation dominiert.

Nur drei Prozent der Bundesbürger sehen bezahlbaren Wohnraum und Mieten aktuell als die wichtigsten Probleme im Land. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Aufrag des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

So seien die Spitzenreiter unter den die Wahlentscheidung beeinflussenden Themen die Zuwanderung (36 Prozent), soziale Probleme (13 Prozent) und Bildung (12 Prozent).

„Die Parteien müssen in diesem Politikfeld darauf achten, die richtigen Schwerpunkte zu setzen“, so Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Mehr Regulierung ist offenbar nicht gefragt, die Bürger haben unverkennbar ein gutes Gefühl für die richtigen Lösungsansätze.“

Wunsch nach Steuersenkungen 

Auf die Frage nach den Gründen dafür warum sich viele Menschen kein Wohneigentum leisten können antworteten 52 Prozent der Mieter dass die private oder finanzielle Situation dies nicht zulasse.

Als größtes Ärgernis für Immobilienbesitzer und Grund für die stagnierende Wohneigentumsquote identifiziert der ZIA die Grunderwerbssteuer. Eine Senkung dieser Steuer sei der Wunsch von 53 Prozent der Eigentümer und 37 Prozent der Mieter.

Diesen Wunsch der Befragten unterstützt Mattner: „Die Senkung der Grunderwerbsteuer wäre bereits die beste Eigenheimförderung.“

Länderfinanzausgleich braucht Anpassung

Die Grunderwerbsteuer sei in 14 von 16 Bundesländern seit 2007 von 3,5 auf 6,5 Prozent angestiegen, was eine finanzielle Entlastung in Form einer Anpassung des Länderfinanzausgleichs notwendig mache.

Aus Sorge des Gesetzgebers dass die Länder den Steuersatz sonst herabsetzen könnten, würden diesem gemäß des Finanzausgleichsgesetzes fiktive Grunderwerbsteuereinnahmen zu Grunde gelegt.

Da die Länder jedoch bis 2020 gezwungen seien ihre Haushalte zu konsolidieren, resultiere das Gesetz jedoch im genau gegenteiligen Verhalten. „Bundesländer mit einem geringeren Steuersatz als der Durchschnitt, sind durch das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs nach wie vor gezwungen, sich am Wettlauf zu beteiligen“, so Mattner.

Im Rahmen dieser Untersuchung befragte Forsa 1.501 zufällig ausgewählte, volljährige Bundesbürger mithilfe computergestützter Telefoninterviews. (bm)

Foto: Shutterstock

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