BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

Nach Auskunft eines Stadtsprechers hatten die Bergleute lebenslanges Wohnrecht – das habe die Stadt so übernommen. Im Kaufvertrag mit den neuen Eigentümern hieß es: „Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis.“

Für den Fall, dass die Vermieter den Mietern trotzdem kündigen, behielt sich die Stadt ein Rückkaufrecht vor. Die Vermieter meinten, dass sich die Mieter auf die Klausel nicht berufen könnten, weil sie keine Vertragspartei seien.

Räumungsklage scheitert

Vor Gericht scheiterten sie aber mit ihrer Räumungsklage – nun auch in letzter Instanz. Die Stadt Bochum habe alles Erdenkliche getan, um den Mieterschutz zu sichern, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verkündung.

Schon der Wortlaut der Klausel bringt für den BGH deutlich zum Ausdruck, dass damit den Mietern eine gesicherte Rechtsposition gegenüber den Käufern eingeräumt werden sollte.

Seite drei: Lebenslanges Wohnrecht ist selten

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