Crowdinvesting 2020: Der Weg in die Crowd wird mehrspurig

Was hat das mit der Zukunft des Crowdinvesting zu tun? Kurzfristig ändert sich für den Privatanleger zunächst einmal nichts. Doch die Neuregelung ist ein weiteres Mosaiksteinchen, das zur Evolution des Crowdinvestings beiträgt. Finanztechnisch sind Crowdinvestments entweder Nachrangdarlehen, gegebenenfalls partiarische Nachrangdarlehen, oder Anleihen.

Für beide Vehikel galt bislang die Prospektpflicht – mit einer Ausnahme: Um das Crowd-finanzierte Startup-Geschehen nicht abzuwürgen, wurden Nachrangdarlehen bis zu einem Volumen von 2,5 Millionen Euro von der Prospektpflicht befreit.

Der Kostenfaktor Wertpapierprospekt sollte nicht unterschätzt werden: Die Anforderungen der Aufsichtsbehörden sind streng. Die Prospekte sind deutlich mehr als 100 Seiten lang und werden von Anwälten und Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Das kostet Zeit und Geld – unabhängig vom Emissionsvolumen.

Lücke bei mittelgroßen Finanzierungen

Für relativ kleinvolumige Crowdinvesting-Projekte hat sich damit eine Art natürliche Wasserscheide etabliert: Bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro greifen die Initiatoren so gut wie immer auf das prospektfreie Nachrangdarlehen zurück.

Darüber hinaus muss für beide Instrumente ein Prospekt erstellt werden – dann kommt auch die Anleihe infrage. Allerdings lohnt sich die Emission – nicht zuletzt wegen der Prospektpflicht – erst ab einem Volumen, das deutlich über 2,5 Millionen Euro liegt.

Mittelgroße Schwarmfinanzierungen zwischen 2,5 Millionen und etwa fünf Millionen Euro sind deshalb Raritäten. Hier tut sich eine Lücke auf.

Seite drei: Lücke wird sich langsam schließen

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