Mehrere Generationen unter einem Dach: Chancen und Risiken

Nicht selten teilen sich in Deutschland mehrere Generationen einer Familie eine Immobilie. Baufi24 gibt Tipps, wie diese Situation vertraglich abgesichert werden kann und welche Steuervorteile es gibt.

Auch das Zusammenwohnen mehrerer Generationen einer Familie sollte durch einen Vertrag geregelt werden.

Mit Oma, Opa und den eigenen Eltern Tür an Tür zu wohnen, hört sich für Viele nach einer idyllischen Vorstellung an. Tatsächlich ist das sogenannte Mehrgenerationenhaus, bei dem sich Familienmitglieder eine Immobilie teilen, gar nicht so unüblich, weil neben der Nähe auch steuerliche Vorteile entstehen, so das Baufinanzierungsportal Baufi24.

„Doch um ernsten Auseinandersetzungen in der Zukunft vorzubeugen, sollten die Parteien rechtliche Eventualitäten bereits im Vorfeld klären“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.

Wenn alle Personen bestimmte Regeln beachteten und sich an getroffene Absprachen halten, stehe dem Familienglück kaum etwas im Weg. Als besonders wichtige Punkte würden die Art des Wohnmodells und finanzielle Unwägbarkeiten gelten.

Besitzverhältnis als Beziehungsfundament

Um sich bedenkenlos gegenseitig bei Krankheitsfällen, der Kinderbetreuung oder im Haushalt zu unterstützen, bedürfe es einer sicheren Ausgangslage, die optimalerweise Steuervorteile mit sich bringe. Besitzen beispielsweise die Großeltern das Haus, in dem die Kinder samt eigener Familie wohnen, lassen sich im Rahmen eines Mietverhältnisses Ausgaben für Reparaturen oder Instandhaltung als Werbungskosten absetzen.

Je nach Objekt und Alter der Immobilie schreiben Käufer etwa zwei bis 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudeanteils pro Jahr ab. Im Falle einer Trennung oder des Todes – bei dem die Streitigkeiten um Erbfolgen vielen Beziehungen schaden – regeln laut Baufi24 vertraglich festgelegte Bestimmungen den Ablauf und beugen Problemen vor.

Auch psychologisch stelle diese Art des Zusammenlebens eine Herausforderung dar. „Denn Familienmitglieder müssen unter anderem geschäftliche und vor allem schriftliche Mietvereinbarungen eingehen wie sie normalerweise unter Fremden üblich sind“, ergänzt Scharfenorth und führt fort: „Der einfachste Weg ist es, alle Wohnungen als unabhängige und voneinander getrennte Objekte zu betrachten“.

Persönliche Basis unverzichtbar

Eine Alternative zum Vermietungsmodell ergebe sich, wenn beide Generationen jeweils eine eigene Haushälfte kaufen. Dies sei jedoch mit geringeren steuerlichen Vorteilen verbunden.

Um sich jedoch gegenseitig im Alltag unter die Arme greifen und auch finanziell einen gemeinsamen Mehrwert genießen zu können, sollten alle Beteiligten vor allem die Bereitschaft mitbringen, mit einem Teil der Verwandtschaft auch für längere Zeit nebeneinander zu leben, so Scharfenorth. Dies schließe alle Vor- genauso wie Nachteile – wie beispielweise regelmäßige und unangekündigte Besuche – mit ein. (bk)

Foto: Shutterstock

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