Geisterhaus von Friedenau: Eigentümerin muss Immobilie sanieren

Eine Berliner Hauseigentümerin darf ihr Mietshaus angesichts der Wohnungsknappheit nicht einfach verfallen lassen. Das geht aus einem Urteil (VG 6 K 126.18) der 6. Kammer  des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

In Berlin wird die Luft für Immobilienbesitzer rauer.

Die Frau konnte demnach nicht ausreichend darlegen, dass der Aufwand für sie unzumutbar sei, das Haus mit 16 Wohnungen wieder instand zu setzen – wie es das Bezirksamt von ihr verlangt.
Das sogenannte Geisterhaus in Friedenau verfällt und steht seit 2010 leer.

2015 ordnete das zuständige Bezirksamt an, dass die Besitzern das Haus auf eigene Kosten wieder herzustellen habe. Grundlage war das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das seit 2014 gilt und die Wohnungsknappheit mildern soll.

Die Hausbesitzerin klagte. Das Gericht befand die Klage jedoch für unzulässig, weil die Frau nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben habe. Außerdem gelte das Zweckentfremdungsverbot auch für Wohnraum, der schon vor Inkrafttreten des Gesetzes Mängel hatte – solange man das Haus noch mit zumutbarem Aufwand wiederherstellen könne. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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