Rechtliche Zweifel am Berliner Mietendeckel

Rechtliche Zweifel am vom Senat beschlossenen Mietendeckel-Gesetz hat der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses geäußert. Das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 sei aus rechtsstaatlichen Gründen nicht unbedenklich, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Gutachten.

Das Gutachten spart die Frage aus, ob das Land Berlin überhaupt die Kompetenzen hat, das Mietendeckel-Gesetz zu erlassen.

Darin beschäftigt sich der Wissenschaftliche Parlamentsdienst auf Bitte der CDU-Fraktion mit „einer Reihe von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rückwirkung“ des Gesetzes, mit dem die Mieten in Berlin für fünf Jahre gedeckelt werden sollen.

Die Begünstigung der Mieter bedeute gleichzeitig für die Eigentümer eine Belastung, weil für sie die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erlaubten Mieterhöhungen nicht mehr möglich seien. Es handle sich daher nicht um ein rein begünstigendes Gesetz, so dass eine Rückwirkung nur in engen Grenzen möglich sei, so die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes.

„Vernichtendes Zeugnis“ 

Der Wissenschaftliche Dienst stelle dem Senat ein vernichtendes Zeugnis aus, teilte Stefan Evers, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, mit. „Die Juristen des Parlaments halten es für höchst wahrscheinlich, dass die geplante Rückwirkung des Preisstopps verfassungswidrig ist und vor Gericht scheitern wird“, so Evers. Ausbaden müssten das die Mieterinnen und Mieter. „Davor haben wir von Anfang an gewarnt.“

Das Gutachten spart die Frage aus, ob das Land Berlin überhaupt die Kompetenzen hat, das Mietendeckel-Gesetz zu erlassen. Ob das so ist, sei bisher jedoch völlig ungeklärt und hoch umstritten, so der Wissenschaftliche Dienst. Zum Mietendeckel-Gesetz, das der Senat am 22. Oktober beschlossen hat, gibt es bereits mehrere juristische Gutachten, die zum Teil zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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