Urteil: Erhebung von Straßenbeiträgen ist zulässig

Städte und Gemeinden können von der Kommunalaufsicht dazu verpflichtet werden, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch.

Nach einer Gesetzesänderung steht es hessischen Gemeinden frei, ob sie Straßenbaubeiträge erheben.

Befolge eine Kommune nicht die landesrechtlichen Vorgaben für eine entsprechende Beitragssatzung, dürfe die Aufsichtsbehörde sie dazu anweisen. Das sei mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar, befand das Gericht laut Mitteilung.

Damit blieb in dem Revisionsverfahren eine Klage der hessischen Stadt Schlitz ohne Erfolg, die sich gegen eine Anordnung der Kommunalaufsicht zur Einführung einer Straßenbaubeitragssatzung gewehrt hatte.

Gemeinden können selbst entscheiden

Die Kommune aus dem Vogelsbergkreis sah das als unzulässigen Eingriff in ihre Selbstverwaltung an. In Hessen galt bis zum vergangenen Jahr die Regelung: Städte und Gemeinden mit einem Haushaltsdefizit müssen Bürger an den Kosten für den Bau und die Sanierung von Straßen beteiligen.

Nach einer Gesetzesänderung können sie mittlerweile selbst entscheiden, ob sie Straßenbaubeiträge erheben. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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